Deutsche Stiftung Denkmalschutz

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Bußgelder und Geldauflagen für den Denkmalschutz

© ML Preiss

Bußgelder und Geldauflagen, die der Deutschen Stiftung Denkmalschutz von Strafgerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzämtern zugewiesen werden, ermöglichen, bedrohte Baudenkmale zu retten. Die Stiftung erhielt bereits mehr als 5.000 Zuweisungen. Mit den daraus resultierenden Zahlungen von über 3 Millionen Euro konnte sie die denkmalgerechte Restaurierung vieler gefährdeter Kulturdenkmale fördern.

 

Für Ihr Vertrauen danken wir herzlich.

 

Mehr als 3.800 Denkmale, davon 1.500 Sakralbauten konnten mit unserer Hilfe gerettet werden. Kirchen wie zum Beispiel die Dorfkirche in Langenweddingen charakterisieren unsere Städte und Dörfer.

 

Doch um weitere Kulturdenkmale als lebendige Orte der Geschichte zu erhalten, brauchen wir auch Ihre Unterstützung. Gerne nennen wir Ihnen auf Wunsch ein aktuelles Förderprojekt - auch in Ihrer Region.

Bitte helfen Sie uns durch Ihre Zuweisung von Bußgeldern oder Geldauflagen!

 

Wir sichern Ihnen zu:

  • tagesaktuelle Meldung der eintreffenden und ausbleibenden Zahlungen an die zuweisende Stelle
  • gesondertes Bußgeldkonto, um die irrtümliche Ausstellung einer Spendenbestätigung zu vermeiden
  • Verwendung der Bußgelder für unsere satzungsgemäßen Aufgaben
  • Transparenz und Rechenschaft: Information an alle Oberlandesgerichtsbezirke über die Höhe der zugewiesenen und bezahlten Geldauflagen sowie deren Verwendung
  • Offenlegung der Bilanz im Jahresbericht und Prüfung durch die Stiftungsaufsicht des Landes NRW, das Finanzamt Bonn und eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Informationen zum Herunterladen:

 

Bußgeldkonto:

305 555 502

Commerzbank AG Bonn

BLZ 380 400 07

 

 

Spenden Sie Online

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zum Thema Bußgelder und Geldauflagen zur Verfügung:

 

Annette Röhrig
Tel. 0228 / 9091-255

Fax 0228 / 9091-109

bussgeld@ denkmalschutz.de

Bußgeldkonto:

305 555 502

Commerzbank AG Bonn

BLZ 380 400 07