Das Stifterdarlehen verbindet auf einfache Weise Flexibilität und Sicherheit. Es beruht auf einem unkomplizierten Verfahren: Der Stifter stellt der Deutschen Stiftung Denkmalschutz einen Darlehensbetrag seiner Wahl zur Verfügung. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz legt als Darlehensnehmerin dieses Geld auf einem separaten Konto gewinnbringend an und fördert mit den erwirtschafteten Erträgen gemäß ihrer Satzung denkmalpflegerische Maßnahmen. Das Vermögen des Stifters bleibt dabei unangetastet. Anders als bei einer Treuhandstiftung trennt sich der Stifter aber nicht dauerhaft von seinem Geld. Er kann es jederzeit in voller Höhe zurückfordern. Damit geht der Stifter und Darlehensgeber kein Risiko ein. Er tut Gutes, solange er möchte.