
Voraussetzung ist die Bereitschaft, ein Jahr im Bereich der Denkmalpflege tätig zu sein. Besondere Schulabschlüsse und Ausbildungen sind nicht erforderlich. Die Schulpflicht muss allerdings erfüllt sein. Das FJD ist nicht mit einer Ausbildung gleichzusetzen. Ein Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege kann in der Regel zwischen dem vollendeten 16. und 26. Lebensjahr geleistet werden. Das FJD bietet die Möglichkeit, die Wartezeit auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz sinnvoll zu nutzen. Nach Einzelfallprüfung kann es auf eine handwerkliche Ausbildung angerechnet werden. Das FJD ist als Wehrersatzdienst anerkannt.
weiter zu: Andere wichtige Dinge