Fonds im Stiftungskapital der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Eine besondere Möglichkeit der Zustiftung stellen der Namensfonds und der Gemeinschaftsfonds dar. Sie sind Teil des Kapitals der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Ihr Vermögen wird jedoch auf einem eigenen Fondskonto verwaltet.

Der Namensfonds trägt einen vom Stifter gewählten Namen. Zweck der Namensfonds ist die Förderung der satzungsgemäßen Leistungen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Als Fondsgeber setzen Sie damit ein persönliches Zeichen und bleiben durch eine Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung in Erinnerung.

Beim Gemeinschaftsfonds – an dem eine Gemeinschaft von Zustiftern beteiligt ist – weist der Name des Fonds stets auf das Förderthema hin. Hier steht die Idee des gemeinsamen Engagements für ein großes Ziel im Mittelpunkt.

Selbstverständlich weisen wir bei der Verausgabung der entsprechenden Kapitalerträge regelmäßig auf die Herkunft der Fördermittel hin. Im Rahmen der jährlichen Förderungsmaßnahmen wird so das Engagement der Stifter gewürdigt und bleibt dauerhaft in Erinnerung.