Bußgelder und Geldauflagen für den Denkmalschutz

Bußgelder und Geldauflagen, die der Deutschen Stiftung Denkmalschutz von Strafgerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzämtern zugewiesen werden, ermöglichen, bedrohte Baudenkmale zu retten. Die Stiftung erhielt bereits mehr als 5.000 Zuweisungen. Mit den daraus resultierenden Zahlungen von über 3 Millionen Euro konnte sie die denkmalgerechte Restaurierung vieler gefährdeter Kulturdenkmale fördern.

Für Ihr Vertrauen danken wir herzlich. 

Mehr als 4.300 Denkmale, davon 1.500 Sakralbauten konnten mit unserer Hilfe gerettet werden. 
Einen Eindruck unserer Förderprojekte bundesweit erhalten Sie auf unserer Denkmalkarte.
 Doch um weitere Kulturdenkmale als lebendige Orte der Geschichte zu erhalten, brauchen wir auch Ihre Unterstützung. Gerne nennen wir Ihnen auf Wunsch ein aktuelles Förderprojekt - auch in Ihrer Region. 
Aktuelle Projekte

Bitte helfen Sie uns durch Ihre Zuweisung von Bußgeldern oder Geldauflagen! 

 

Wir sichern Ihnen zu: 

  • tagesaktuelle Meldung der eintreffenden und ausbleibenden Zahlungen an die zuweisende Stelle 
  • gesondertes Bußgeldkonto, um die irrtümliche Ausstellung einer Spendenbestätigung zu vermeiden 
  • Verwendung der Bußgelder für unsere satzungsgemäßen Aufgaben 
  • Transparenz und Rechenschaft: Information an alle Oberlandesgerichtsbezirke über die Höhe der zugewiesenen und bezahlten Geldauflagen sowie deren Verwendung 
  • Offenlegung der Bilanz im Jahresbericht und Prüfung durch die Stiftungsaufsicht des Landes NRW, das Finanzamt Bonn und eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  


Bußgeldkonto

305 555 502
Commerzbank AG, Bonn
BLZ 380 400 07

Ihre Ansprechpartnerin

Annette Röhrig

Annette Röhrig
Bußgeld
Tel.: 0228 9091-255
roehrig(at) denkmalschutz.de

Bußgeldkonto

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BLZ 380 400 07