Deutsche Stiftung Denkmalschutz
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Schenken Sie ihm Ihre Zinsen

Mit einem Stifterdarlehen helfen Sie bedrohte Baudenkmale retten - solange Sie wollen!
© ML Preiss

Spielen Sie mit dem Gedanken, sich langfristig für eine gemeinnützige Organisation zu engagieren? Sie ziehen es Betracht, dafür einen größeren Betrag zur Verfügung zu stellen?

 

Gleichzeitig möchten Sie sich aber nicht endgültig festlegen, weil man ja "nie weiß, was kommt"? Sie wollen deshalb auch weiterhin über Ihr bereitgestelltes Vermögen verfügen können?

 

Für diesen Fall möchten wir Ihnen das Stifterdarlehen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz vorstellen. 

 

 

Mit einem Stifterdarlehen stellen Sie uns einen Teil Ihres Vermögens leihweise – als Darlehen – zur Verfügung. Nach strengen und konservativen Maßstäben legen wir Ihr Geld bei unserer Hausbank an. Diese stellt Ihnen eine entsprechende Bürgschaft aus. Die aus Ihrem Vermögen erwirtschafteten Erträgen fließen direkt der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zu. So helfen Sie mit den Zinsen Ihres Darlehens, Kulturdenkmale zu erhalten.

 

Ihre Zinsen helfen bewahren

Vielleicht fragen Sie sich nun, was mit den Erträgen ganz konkret erreicht werden kann. Damit Sie sich ein Bild machen können, wollen wir einen Zinssatz von 3,5 % voraussetzen und Beispiele für Hilfsmaßnahmen vorstellen.

 

Mit einem Stifterdarlehen von ...

© Deutsche Stiftung Denkmalschutz

... 10.000 Euro eröffnet sich die Möglichkeit, mit dem daraus resultierenden Ertrag von 350 Euro jedes Jahr einen originalen Deckenbalken oder einen Quadratmeter Wandmalerei zu restaurieren.

 

... 20.000 Euro können mit den Zinsen von 700 Euro jedes Jahr etwa 25 Quadratmeter eines historischen Mauerwerks restauriert und neu verfugt werden.

 

... 30.000 Euro kann jährlich mit dem Ertrag von 1.050 Euro die Instandsetzung eines historischen Portalflügels an einer der zahlreichen Dorfkirchen oder an einem Bürgerhaus gefördert werden.

 

... 100.000 Euro lässt sich mit dem Ertrag von 3.500 Euro jedes Jahr die Restaurierung eines Altargemäldes fördern.

 

Den schützenden Rahmen zwischen Ihnen und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz bilden zwei Dinge: eine Bankbürgschaft und ein Darlehensvertrag. Die Bankbürgschaft gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Vermögen Ihr Eigentum bleibt. In dem Darlehensvertrag, der zwischen Ihnen und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz vereinbart wird, werden die Höhe, Laufzeit und Kündigungsfristen für Ihren Darlehensbetrag festgelegt. In diesem Vertrag wird Ihnen die vollständige Rückzahlung Ihres Darlehens garantiert.

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Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Steffen Skudelny

Tel.: 0228 / 9091-201

skudelny@
denkmalschutz.de

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