
Mit Blick auf unsere Verantwortung gegenüber kommenden Generationen bedenken immer mehr Menschen die Deutsche Stiftung Denkmalschutz in Ihrem Testament. So hilft Ihr Vermögen auch über Ihren Tod hinaus dort, wo es Ihnen wichtig ist – und wofür Sie sich vielleicht heute schon einsetzen.
Für die Widmung testamentarischer Zuwendungen steht Ihnen sowohl die Möglichkeit der Spende als auch der Zustiftung oder gar die Neugründung einer Treuhandstiftung offen.
Der große Vorteil, eine gemeinnützige Einrichtung wie die Deutsche Stiftung Denkmalschutz zum Erben zu bestimmen, besteht in der Befreiung der Erbschaftssteuer. Ihr Vermögen kommt also ohne Abzüge dem gewidmeten Zweck zugute.
![]()
Letztwillige Verfügungen können auf unterschiedliche Weise getroffen werden. Zum einen gibt es die Möglichkeit des eigenhändigen Testaments. Es muss vollständig handschriftlich niedergeschrieben und vom Erblasser mit vollem Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Das Testament kann an jedem Ort aufbewahrt werden aber auch beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. Auf der anderen Seite gibt es das so genannte öffentliche Testament. Der Erblasser kann sich bei einem Notar beraten lassen und ihm seinen letzen Willen – auch mündlich – übermitteln. Der Notar setzt dann das Testament schriftlich auf und hinterlegt es beim zuständigen Amtsgericht.
Ehepaare können ein so genanntes Ehegattentestament einrichten. In einem gemeinschaftlichen Testament setzen sie sich gegenseitig als Erben ein und bestimmen einen Dritten nach dem Ableben des Längerlebenden als Erben. Auch hierfür kann sowohl ein eigenhändiges als auch ein öffentliches Testament verfasst werden.
Nähere Informationen zum Thema Erbschaften und Testamente erhalten Sie in unserer kostenlosen Broschüre "Auf die Zukunft bauen". Oder nehmen Sie persönlichen Kontakt mit uns auf.
