Mehr als 170 Treuhandstiftungen sind unter dem Dach der Deutschen Stiftung Denkmalschutz mittlerweile gegründet worden. Der Stifter legt in einer Satzung den Stiftungszweck fest, der mit den Mitteln seiner Stiftung verwirklicht werden soll. Die Vertretung der Interessen übernimmt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz für den Stifter. Das vom Stifter überlassene Stiftungskapital wird als Sondervermögen, getrennt vom Stiftungskapital der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, angelegt und verwaltet. Die Erträge dienen der Verwirklichung des Stiftungszwecks.
Sie können auch das Kapital einer der vielen bestehenden Treuhandstiftungen durch eine Zustiftung aufstocken und so zu einer Pflegeversicherung für Kulturdenkmale beitragen.