Zustiftungen zum Stiftungskapital der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Mit einer Zustiftung zum Stiftungskapital der Deutschen Stiftung Denkmalschutz bleibt Ihr Kapital erhalten. Die Erträge werden dauerhaft und Jahr für Jahr – auch noch in ferner Zukunft – dort eingesetzt, wo sie am dringendsten gebraucht werden und dienen so zum Erhalt bedrohter Baudenkmale. Mit einer Zustiftung zum Stiftungskapital wirken Sie dauerhaft an unserem Auftrag mit und übernehmen dort Verantwortung, wo staatliche Hilfe nicht ausreicht.