Es ist weit mehr, als nur ein Denkmal für Preußens vergangene Herrlichkeit. Es ist gleichzeitig auch ein Symbol für einen Sieg des Bürgertums gegenüber dem Absolutismus. Das Kreuzbergdenkmal wurde 1814 von König Friedrich Wilhelm III. (1770-1840) bei seinem wichtigsten Architekten Karl Friedrich Schinkel (1781-1841) in Auftrag gegeben - zur Erinnerung an die Freiheitskriege gegen Napoleon 1813-15.
Es sollte ein monumentales Ehrenmal für Freiheit und Nation werden. Am Ende schrumpfte das Ehrenmal zu einer vergleichsweise bescheidenen gotischen Kreuzblume von 18 Metern Höhe zusammen, die von einem Eisernen Kreuz bekrönt wird. Lange thronte das Denkmal allein auf einem 66 Meter hohen Hügel südlich vor den Toren Berlins. Doch gegen Ende des 19. Jahrhunderts war die Stadt schon um das Denkmal herum angewachsen. Der Ortsteil Kreuzberg und seine Nächte, seine Szene, sind heute selbst vielen Nicht-Berlinern ein bekannter Begriff.
Das 1821 errichtete namensgebende Wahrzeichen von Kreuzberg -
eine achteckigen Eisenhohlguss-Fiale mit zwölf allegorische Figuren
der Schlachten von Leipzig bis Waterloo - ist in einem
richtungsweisenden Präzedenzfall wichtiger Teil der Deutschen
Rechtsprechung geworden! Im Kreuzbergurteil des Preußischen
Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 14. Juni 1882 wurde danach die
polizeiliche Willkür gegen Bürger erheblich einschränkt, die
Gewalten-Teilung in Deutschland auf den Weg gebracht und die
"Entpolizeilichung" der öffentlichen Verwaltung einleitete. Das
Polizeipräsidium Berlin hatte vorher eine Verordnung erlassen, die
den Eigentümern der Grundstücke rund um den Berliner Kreuzberg
verbot, Gebäude über einer bestimmten Höhe zu errichten. Zweck
dieses Verbots war, die Sicht auf das Nationaldenkmal freizuhalten.
Dem Eigentümer eines nahegelegenen Grundstücks war deswegen eine
Baugenehmigung versagt worden, wogegen er geklagt hatte. Das
Oberverwaltungsgericht erklärte die Polizeiverordnung für unwirksam
und argumentierte, die Baupolizei sei nur für die Abwehr von
Gefahren zuständig, nicht aber für die Wahrung ästhetischer
Interessen.
Das Urteil war insofern bahnbrechend, weil es klarstellte, dass
stadtplanerische Gestaltung nicht zu den Aufgaben der Polizei
gehört. Politikgeschichtlich war es ein Zeichen für das Ende des
Polizeistaates unter absolutistischer Führung. Der Polizei war es
fortan verwehrt, eigenmächtig zu entscheiden, was gut und was
schlecht für das Allgemeinwohl ist.
Nach Schäden am Sockel nahm sich die Deutsche Stiftung Denkmalschutz dem künstlerisch wertvollen Monument an, weil es mit seiner wechselhaften Geschichte bis heute ein aktuelles Denkmal ist - für alle Höhen und Tiefen, die das Verhältnis der Deutschen zu Freiheit und Nation geprägt haben. Ab 1999 stellte die Stiftung erhebliche Beträge für die umfangreiche Restaurierung des Denkmals und seines Sockels zur Verfügung. Zum 1. September 2000 konnte die Wiedereröffnung des Denkmals mit der Enthüllung einer Spendertafel begangen werden.