Katastrophenhilfe: Welche Leistungen und Maßnahmen wir finanziell fördern können

Bitte beachten: wir können alle Maßnahmen fördern, die dem Erhalt der Originalsubstanz dienen!

Honorare folgender denkmalerfahrener Fachleute:

  • Gutachter
  • sachverständige Handwerker
  • Architekten
  • Statiker


Notsicherungen:

  • Notabstützungen
  • Arbeiten im Rahmen von Trocknung und Notsicherung
  • Bautrockner
     

Gewerke: 

  • Fundamentarbeiten
  • Zimmermannsarbeiten
  • Maurerarbeiten
  • Lehmbauarbeiten
  • Tischler- /Schreiner-/ Fensterbauarbeiten
  • Glaserarbeiten
  • Putzarbeiten
  • Parkett- und Bodenleger
  • Dachdecker-/-klempnerarbeiten
  • Stahlbauarbeiten
  • Gerüstbauarbeiten
  • Gartenbauarbeiten für denkmalgeschützte Gärten

 

Sollten die bei Ihnen notwendigen Arbeiten nicht auf der Liste erfasst sein setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne! Die für Ihre Region zuständigen Fachkollegen finden Sie hier.