Als Bewerber für die Eröffnungsfeier des Tags des offenen Denkmals® kommen alle Städte innerhalb Deutschlands infrage. Stellvertretend für die Stadt kann sich auch die mit der Umsetzung des Tags des offenen Denkmals® betraute Behörde der Stadt, beispielsweise das Kulturamt, die Baubehörde oder die Denkmalschutzbehörde, bewerben.
Das Team "Tag des offenen Denkmals®" wird sich nach Ihrer Meldung umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen weiterführende Informationen zukommen lassen.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz verwendet Ihre Daten, um Sie postalisch über die Arbeit der Stiftung zu informieren. Ihre Daten werden nicht an Dritte übermittelt. Nähere Informationen über die Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten erhalten Sie unter www.denkmalschutz.de/datenschutz und www.denkmalschutz.de/ds-informationen. Dieser Nutzung können Sie jederzeit widersprechen (widerruf@denkmalschutz.de).