11.05.2023 – Bayern

„50 Jahre Bayerisches Denkmalschutzgesetz“

Das Ortskuratorium München der DSD lädt ein zu Rückschau und Ausblick

Das Ortskuratorium München der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) lädt ein am Montag, den 5. Juni 2023 um 18.30 Uhr zu dem Vortrag „50 Jahre Bayerisches Denkmalschutzgesetz – Rückschau und Ausblick“. Im Suresnes-Schlössl der Katholischen Akademie in Bayern, Werneckstraße 24 in 80802 München referiert Professor Mathias Pfeil. Der Architekt und Diplom-Ingenieur ist seit 2014 Generalkonservator des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine Anmeldung erforderlich unter www.denkmalschutz.de/anmeldung oder bei Axel Hofstadt, Tel. 089-2710750. Der Eintritt ist frei. Um Spenden für die Arbeit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz wird herzlich gebeten.

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz ist in diesem Jahr 50 Jahre alt geworden. Dennoch gibt es die Denkmalpflege und das Bedürfnis „Altes zu bewahren“ schon sehr viel länger als das im Jahr 1973 entworfene Regelwerk. Anlass genug für Bayerns obersten Denkmalschützer, die rechtlichen Bestimmungen einmal umfassend unter die Lupe zu nehmen. Pfeil blickt in die Vergangenheit und geht der Frage nach, wie es zu dem Gesetz kam und weshalb überhaupt rechtlicher Schutz für Denkmale nötig war? Denn das Bewusstsein für das Bewahren zu stärken, ist dem Konservator ein vorrangiges Anliegen. Der Umgang mit Denkmalen muss verantwortungsvoll sein. Welche gesellschaftlichen Aufgaben heute und in der Zukunft auf die staatliche Denkmalpflege zukommen könnten, sind weitere Fragen, denen der oberste Denkmalschützer des kulturell reichen Landes nachgeht. Das hochaktuelle Thema der Vereinbarkeit von Klimaschutz und Denkmalschutz wird dabei nicht ausgelassen.