13.04.2021 – Handwerk , Schleswig-Holstein

Anmeldefrist beim Handwerkerpreis in Schleswig-Holstein läuft ab

Bewerbungen noch bis 2. Mai 2021 möglich

Die Anmeldefrist für Bewerbungen zum „Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege“, den der Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz in diesem Jahr in Schleswig-Holstein ausloben, endet am 2. Mai 2021. Handwerksbetriebe, Architekten, Denkmalpfleger und private Bauherren können in den kommenden Tagen noch Vorschläge und Bewerbungen an den Zentralverband des Deutschen Handwerks, Mohrenstraße 20-21, 10117 Berlin, einreichen.

Mit dem jährlich in zwei Bundesländern ausgeschriebenen Preis werden seit 1994 private Denkmaleigentümer ausgezeichnet, die durch die Hinzuziehung qualifizierter Handwerksbetriebe bei der Erhaltung des kulturellen Erbes Vorbildliches geleistet haben. Mit der Auszeichnung sind für die Denkmaleigentümer Zuschüsse für die prämierten Restaurierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 15.000 Euro verbunden, die ausführenden Handwerker werden mit entsprechenden Urkunden ausgezeichnet.

Die Ausschreibung des Preises in Schleswig-Holstein erfolgt in enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung mit dem Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein, der Staatskanzlei, dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der Architekten- und Ingenieurkammer sowie der Arbeitsgemeinschaft der Schleswig-Holsteinischen Handwerkskammern. Der Preis wurde in Schleswig-Holstein zuletzt 2013 ausgelobt. Die Preisverleihung soll im November im Beisein von Ministerpräsident Daniel Günther stattfinden.

Durch den Preis versprechen sich Handwerk und Denkmalschutz eine weitere Qualitätsverbesserung bei Restaurierungsarbeiten an Kulturdenkmalen in Privatbesitz. Die Denkmaleigentümer sollen motiviert werden, bei der Erhaltung ihrer historischen Bauten auf die Qualität und Leistungsfähigkeit handwerklicher Betriebe zurückzugreifen. Zudem soll der Preis die Handwerker auf das in vieler Hinsicht lohnende Arbeitsfeld Denkmalpflege aufmerksam machen, für das in den eigens dafür eingerichteten handwerklichen Fortbildungszentren Möglichkeiten der Fortbildung und Zusatzqualifikation angeboten werden.

Die „Allgemeinen Vergaberichtlinien“ und das Antragsformular sind bei den Handwerkskammern erhältlich oder lassen sich nach Eingabe von „Bundespreis“ in der Suche auf der Homepage der DSD (www.denkmalschutz.de) oder des ZDH (https://www.zdh.de) herunterladen.