14.06.2011 – Presse

Anmeldefrist verlängert

Bewerbungen für Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege bis 24. Juni möglich

Kurzfassung: Die Anmeldefrist für Bewerbungen zum „Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege“ in Baden-Württemberg ist bis zum 24. Juni 2011 verlängert worden. Denkmaleigentümer, Handwerker, Architekten und die Denkmalämter können ihre Unterlagen noch 14 Tage beim Zentralverband des Deutschen Handwerks in Berlin einreichen. Der Bundespreis wird in diesem Jahr vom Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in den Bundesländern Baden-Württem­berg und Bremen ausgelobt. Ausgezeichnet werden private Denkmaleigentümer, die durch die Hinzuziehung qualifizierter Handwerksbetriebe bei der Erhaltung des kulturellen Erbes Vorbildliches geleistet haben. Die Restaurierungsmaßnahmen werden mit 15.000 Euro pro Bundesland prämiert, die ausführenden Handwerker erhalten eine entsprechende Urkunde.

Langfassung: Die Anmeldefrist für Bewerbungen zum „Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege“ in Baden-Württemberg ist bis zum 24. Juni 2011 (Posteingang) verlängert worden. Handwerksbetriebe, Architekten, Ingenieure, Denkmalpfleger sowie die privaten Bauherren können ihre Unterlagen noch 14 Tage beim Zentralverband des Deutschen Handwerks, Mohrenstraße 20-21, 10117 Berlin einreichen. Der Bundespreis wird in diesem Jahr vom Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in den Bundesländern Baden-Württem­berg und Bremen ausgelobt. Mit dem jährlich in zwei Bundesländern ausgeschriebenen Preis werden seit 1994 private Denkmaleigentümer ausgezeichnet, die durch die Hinzuziehung qualifizierter Handwerksbetriebe bei der Erhaltung des kulturellen Erbes Vorbildliches geleistet haben. Mit der Auszeichnung sind für die Denkmaleigentümer Zuschüsse für die prämierten Restaurierungsmaßnahmen in Höhe von 2.500 bis 7.500 Euro verbunden, die ausführenden Handwerker werden mit entsprechenden Urkunden ausgezeichnet.

Die Ausschreibung des Preises erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege, dem Staatsministerium, der Architektenkammer Baden-Württemberg und den Handwerkskammern in Stuttgart, Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Reutlingen und Ulm, dem Handwerkskammertag sowie dem Wirtschaftsministerium als Oberster Denkmalschutzbehörde. Der Preis wurde in Baden-Württemberg zuletzt 2001 ausgelobt.

Durch den Preis versprechen sich Handwerk und Denkmalschutz eine weitere Qualitätsverbesserung bei den Restaurierungsarbeiten an Kulturdenkmalen in Privatbesitz. Die Denkmaleigentümer sollen motiviert werden, bei der Erhaltung ihrer historischen Bauten auf die Qualität und Leistungsfähigkeit handwerklicher Betriebe zurückzugreifen. Andererseits soll der Preis das Handwerk auf das in vieler Hinsicht lohnende Arbeitsfeld Denkmalpflege aufmerksam machen, für das in den eigens dafür eingerichteten handwerklichen Fortbildungszentren auch Möglichkeiten der Fortbildung und Zusatzqualifikation angeboten werden.

Die „Allgemeinen Vergaberichtlinien“ und Antragsformulare sind bei den Handwerkskammern erhältlich oder können durch Anklicken des unten stehenden Links heruntergeladen werden. Anmeldungen unter: Zentralverband des Deutschen Handwerks, z. Hd. Frau Pfefferkorn, Mohrenstraße 20-21, 10117 Berlin. Es gilt der Posteingang.  

Bonn, den 14. Juni 2011/Schi