08.08.2019 – Schleswig-Holstein

Baumpflegemaßnahmen im Plöner Schlosspark bis September

Blick auf das Prinzenhaus in Plön © M.L. Preiss/Deutsche Stiftung Denkmalschutz

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Blick auf das Prinzenhaus in Plön © R. Rossner/Deutsche Stiftung Denkmalschutz

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Wege werden zügig wieder zugänglich sein

Am Montag, den 12. August 2019 können die Baumpflegearbeiten im Plöner Schlosspark endlich beginnen, sie werden voraussichtlich bis zum 20. September 2019 dauern. Zunächst sollen die denkmalgeschützten Bäume an der Nordseite vor dem Prinzenhaus und auf der Westseite bearbeitet werden. Dann folgen die einzeln stehenden Bäume im Mittelteil des Parks auf der Südseite des Prinzenhauses und schließlich enden die Maßnahmen mit den Bäumen an der Nübel- und Wasserallee. Dort werden die Wege je nach Fortgang der Baumpflegearbeiten abschnittsweise für den öffentlichen Zugang wieder freigegeben. Die Baumpflegearbeiten kosten insgesamt voraussichtlich rund 75.000 Euro.

Rund 300 Bäume gehören beim Prinzenhaus in Plön zum denkmalgeschützten Bestand des Parks. Von ihnen sind die Bäume in der Nübel- und Wasserallee über 280 Jahre alt. Alle Bäume müssen baumpflegerisch bearbeitet werden. Nach den Baumkontrollen und Begutachtungen im Frühjahr, an denen sich auch die Stadt Plön dankenswerterweise beteiligt hat, konnte mit den für den Natur- und Denkmalschutz zuständigen Behörden von Stadt, Kreis und Landesdenkmalamt ein glückliches Ergebnis festgestellt werden: Kein einziger Baum muss gefällt werden.

Dennoch sind Arbeiten zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit nötig. Sie sollen auch den möglichst langfristigen Erhalt der Bäume – gerade auch als Habitatbäume für Vögel und Fledermäuse – sicherstellen. Teilweise sind stärkere Schnittmaßnahmen durch den Einbau von Kronensicherungen zu vermeiden. Doch ist der aktuelle Zustand einzelner Bäume so schlecht, dass manche Baumkrone aus Verkehrssicherheitsgründen relativ stark eingekürzt werden muss. Einige Bäume lassen sich nur noch als Hochstubben als Totholzbiotope erhalten. Diese stärker eingreifenden Schnittmaßnahmen werden vom behördlichen Artenschutz begleitet. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz achtet darauf, dass den Einzelsituationen anzupassende Artenschutzmaßnahmen durchgeführt werden.

Auf eine Besonderheit ist bei den Maßnahmen eigens hinzuweisen. Auf die Verankerung einer besonders wertvollen Blutbuche, die vom Riesenporling, einem holzzerstörenden Pilz, befallen ist. Der Schadpilz wird in den kommenden fünf Jahren mehrfach mit einem verifizierten Antagonisten, einem Pilz der Art Trichoderma harzianum beimpft. Dadurch wird der Riesenporling von dem Antagonisten-Pilz parasitiert, so dass der Holzabbau bei der Blutbuche geschwächt oder sogar gestoppt werden kann und die Lebensdauer des Baumes voraussichtlich um einige Jahre verlängert werden kann. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bittet um Verständnis für die Maßnahmen.