17.11.2022 – Presse , Nordrhein-Westfalen , Rheinland-Pfalz

Deutsche Stiftung Denkmalschutz schlägt Alarm

Massive Kritik an Abrissplan der Nepomukbrücke in Rech

Die Abrissgenehmigung der Kreisverwaltung für die historische und denkmalgeschützte Brücke in Rech hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) alarmiert – sie übt deutliche Kritik an dieser „historischen Fehlentscheidung“. Die Zustellung der Genehmigung erklärt jedoch, warum Ortsbürgermeister Benjamin Vrijdaghs kurzfristig einen vereinbarten Termin für den morgigen Freitag mit der DSD absagte, an dem ihm die Leiterin der Denkmalförderung der Stiftung, Annette Liebeskind, das von der Stiftung in Auftrag gegebene Gutachten des Brücken-Fachmanns und Tragwerksplaners Dipl.-Ing. Gregor Stolarski zu den Erhaltungsmöglichkeiten überreichen und erläutern wollte. „Alternative Ansätze will man offensichtlich nicht einmal mehr anhören“, so Stiftungsvorstand Dr. Steffen Skudelny in einer ersten Reaktion. Ohne das Gutachten zu kennen, werde es pauschal abgelehnt.

Die private Deutsche Stiftung Denkmalschutz fordert eine Entscheidung über die ortsbildprägende denkmalgeschützte Brücke erst in Kenntnis aller Fakten und nach deren Abwägung sowie einem transparenten öffentlichen Diskurs. „Die Abrissgenehmigung muss aufgrund des nun vorliegenden neuen Stiftungs-Gutachtens neu bewertet werden. Es wäre töricht, neue Erkenntnisse nicht zu berücksichtigen und die kostengünstigere Wiederherstellung dieses wertvollen und ortbildprägenden Denkmals in einer historischen Fehlentscheidung auszuschließen“, formuliert Skudelny seine Hoffnung. „Der Ortsbürgermeister erhält das Gutachten nun per Post, wenn er es nicht persönlich annehmen und erläutert bekommen will.“

Laut Gutachten beziehen sich notwendige Maßnahmen durchweg auf die Beseitigung der akuten Flutschäden, insbesondere bei der Wiederherstellung der Gründungen, der Fundamentsohlen und des Kolkschutzes durch behutsame Wiederauffüllung der Auskolkungen und Vernadelungen oder Verpressungen. Zur Verbesserung der Ufersituation ist insbesondere die regelmäßige Beseitigung von Verlandung und Hochwasserschotterablagerungen notwendig. Bei allen vier denkmalgeschützten Brücken fehlte bisher ein ausreichend dimensionierter Kolk- und Hochwasserschutz. Das führte unter anderem in Rech zum dramatischen Einsturz der gesamten rechten Brückenpartie. An dieser Schadstelle schlägt das Gutachten einen bewusst neuartig konzipierten Brückenteil ohne Pfeiler vor. Mit den Erfahrungen aus dem Flutgeschehen lassen sich erweiterte Schutzmaßnahmen durch gezielte seitliche Umgehungen oder Öffnungen einrichten.