Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) leistet effizient Nothilfe. Nachdem zunächst nach der Flut insbesondere die erste Kontaktaufnahme schwierig war, haben bislang schon 100 Eigentümer von durch das Wasser teilweise schwer geschädigten Denkmalen sich bei der DSD um Nothilfe beworben. Auf die meist formlosen Anfragen wurden umgehend die einfach auszufüllenden Antragsformulare zugestellt, in denen lediglich die Denkmaleigenschaft des Bauwerks von der Unteren Denkmalschutzbehörde bestätigt und eine sinnvolle Maßnahmen benannt werden muss. Daraufhin können umgehend 2.500 Euro abgerufen werden. Erste Beträge werden jetzt ausgezahlt.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hatte angesichts der großen Not in den Überschwemmungsgebieten ein dreistufiges Nothilfeprogramm eingerichtet, das dazu beitragen will, den Denkmalbestand auch als wirtschaftliche Grundlage der betroffenen Tourismus-Regionen für die Zukunft zu sichern.
Finanziell unterstützt werden können folgende Leistungen und Maßnahmen: Die Honorare denkmalerfahrener Gutachter, sachverständige Handwerker, Architekten und Statiker. Notsicherungsmaßnahmen wie Notabstützungen, Arbeiten im Rahmen von Trocknung und Notsicherung. Das Programm entlastet Eigentümer auch bei den Kosten folgender Gewerke: Fundamentarbeiten, Zimmermannsarbeiten, Maurerarbeiten, Lehmbauarbeiten, Tischler- /Schreiner-/ Fensterbauarbeiten, Glaserarbeiten, Putzarbeiten, Parkett- und Bodenleger, Dachdecker-/-klempnerarbeiten, Stahlbauarbeiten, Gerüstbauarbeiten sowie Gartenbauarbeiten für denkmalgeschützte Gärten.
Die dreistufige Hilfe umfasst Nothilfe bis zu 2.500 Euro, größere finanzielle Hilfe von bis zu 10.000 Euro und umfangreichere Sanierungsmaßnahmen, die mehr als 10.000 Euro erfordern. Alle nötigen Informationen sowie das (Online-)Antragsformular finden Betroffene unter: www.denkmalschutz.de/hochwasser-sofortfoerderung.
Zur Webseite: www.denkmalschutz.de/hochwasser-sofortfoerderung
Beschreibbarer Online-Antrag Nothilfe: www.denkmalschutz.de/fileadmin/media/PDF/Formulare_und_Listen/ANTRAG_HW_2021_beschreibbar.pdf
Sonderkonto und Nothilfe:
Die DSD hat zudem ein Sonderkonto
für die vom Hochwasser geschädigten Baudenkmale eingerichtet:
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Spendenkonto Soforthilfe Hochwasserkatastrophe
IBAN DE78 3804 0007 0555 5552 00.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz besitzt das DZI-Spendensiegel und das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats.
Nothilfe bis zu 2.500 Euro insbesondere zur Notsicherung, für Notverschlüsse und zur Begleichung von Sachverständigenhonoraren. Für die Inanspruchnahme der Mittel reicht die Einreichung eines Kurzantrages. Die Auszahlung der Mittel erfolgt umgehend nach Eingang des Antrags, auf dem die Untere Denkmalbehörde die Maßnahme als „denkmalgerecht“ bestätigen kann. Rechnungskopien können nachgereicht werden.
Größere finanzielle Hilfe von bis zu 10.000 Euro: Dafür müssen dem Kurzantrag Kostenschätzungen bzw. Voranschläge sowie ein Finanzierungsplan beigefügt werden, in dem etwa auch Eigenmittel, Versicherung und andere Fördermittel angegeben werden. Eine formlose Bestätigung der Notwendigkeit und Richtigkeit der Maßnahmen durch die Untere Denkmalbehörde oder das Landesamt für Denkmalpflege ist notwendig.
Sanierungsmaßnahmen über 10.000 Euro bedürfen eines regulären Antrags auf Förderung. Antrag und Verfahren sind gemäß der Förderrichtlinien der DSD ein wenig umfangreicher. Hierzu ist eine persönliche Beratung telefonisch möglich. Möglich sind auch Folgeanträge.
Eine Liste fachlich spezialisierter Sachverständiger, Handwerker und Berater hat die DSD als Hilfestellung auf ihrer Internetseite eingestellt. Denkmalerfahrene Fachleute besitzen die nötige Sachkenntnis, die selbst bei allgemeinen Baugutachtern oder Sachverständigen nicht immer vorausgesetzt werden kann.
Historische Ortschaften sind nicht nur die Heimat ihrer Bewohner, sondern als Ausflugs- und Reiseziele auch die wirtschaftliche Grundlage für ihren Fortbestand. Deshalb kommt es trotz großer Zerstörung nun auf einen behutsamen Umgang mit denkmalgeschützten Bauten an. „Es muss jetzt vorsichtig gehandelt werden, damit die wirtschaftliche Grundlage der Orte auch für die Zukunft erhalten bleibt“, betont DSD-Vorstand Dr. Steffen Skudelny. Dabei ist ihre Reparaturfähigkeit eines der herausragendsten Merkmale historischer Gebäude.