28.03.2022 – Nordrhein-Westfalen

Erheblicher Klärungsbedarf beim neuen Denkmalschutz-Gesetz in NRW

Auswertung der Wortbeiträge bei der Anhörung * Grafik: Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Download

Auswertung der schriftlichen Stellungnahmen * Grafik: Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Download

DSD zieht Bilanz zur Anhörung im Ausschuss

36 Stellungnahmen gingen zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zu dem von der Landesregierung geplanten neuen Denkmalschutzgesetz ein, 23 Institutionen kamen bei der fünfstündigen Anhörung direkt zu Wort. Eines wurde dabei am Ende ganz deutlich: Das Gesetz zeigt noch viele Unschärfen und unbestimmte Rechtsbegriffe, unpräzise und somit missverständliche Formulierungen. Es lässt keine transparenten Kriterien erkennen, hinterlässt offene Verfahrensfragen und damit viel Spielraum für spätere Auseinandersetzungen - notfalls vor Gericht. „Die überwiegend kritischen Stellungnahmen machen deutlich, dass das Gesetz noch erheblichen Überarbeitungsbedarf hat – will man nicht eine Klagewelle in Kauf nehmen“, bilanziert Dr. Steffen Skudelny vom Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD).

Selbst die Kommunen, vertreten durch den Städtetag NRW, den Städte- und Gemeindebund sowie den Landkreistag, denen Ministerin Ina Scharrenbach mehr freie Hand im Denkmalschutz geben will, betonten eine Reihe von offenen Fragen und verweisen auf die gute und erprobte aktuelle Gesetzeslage. Ganz aktuell hat die Stadt Bonn ergänzend ihre kritische Haltung veröffentlicht. Die Mitglieder des Denkmal-Schutzbündnisses, zu dem auch die DSD gehört und die insbesondere für tausende von ehrenamtlich engagierten Denkmalfreunden, -eigentümern und -pflegern sprechen, fordern die Ministerin auf, mit ausreichend Zeit und im offenen Diskurs die Defizite des Gesetzes zu beheben – und erst den runden Entwurf dann den Abgeordneten zur Abstimmung vorzulegen. Ein Thema von Verfassungsrang – und das ist der Denkmalschutz in NRW  verdiene einen entsprechenden respektvollen parlamentarischen und öffentlichen Umgang.

Zufrieden mit dem neuen Gesetzesentwurf waren bei der Anhörung nur die Vertreter von Partikularinteressen. Ihre Stellungnahmen bezogen sich auch durchweg nicht auf den gesamten Gesetzentwurf, sondern lediglich auf die sie jeweils betreffenden und ihnen wichtigen Einzelparagraphen: Erleichterungen für Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern denkmalgeschützter Bauten, Berücksichtigung der Barrierefreiheit und Erleichterungen für Wohnnutzung – alles im Übrigen bereits mit dem aktuellen Denkmalschutzgesetz schon heute geübte Praxis. Diese längst übliche gute Zusammenarbeit mit den Fachbehörden der Landschaftsverbände bei der Suche nach den bestmöglichen Lösungen für die Denkmale erkannten alle Sachverständigen, die mit der täglichen Praxis der Denkmalpflege vertraut sind, lobend an.