19.12.2024 – Brandenburg

Erneuter Fördervertrag für Kloster Stift zum Heiligengrabe

Austrocknung und Beschädigung des Chorgestühls über die letzten 120 Jahre

Für die Restaurierung des Chorgestühls, des Äbtissinnenstuhls und der Wandbänke in der Heilig-Grab-Kapelle des Kloster Stifts zum Heiligengrabe stellt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) dank zahlreicher zweckgebundener Spenden 30.000 Euro zur Verfügung. Das Kloster Stift zum Heiligengrabe ist seit über zwanzig Jahren Förderprojekt der DSD. Dazu gehören allein in Brandenburg über 700 Denkmale, die die private Denkmalschutzstiftung dank Spenden, der Erträge ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel der GlücksSpirale, der Rentenlotterie von Lotto, gefördert hat.

Chor im Kloster Stift zum Heiligengrabe * Foto: Claus Boeckh

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Kloster Stift zum Heiligengrabe * Foto: Marie-Luise Preiss/Deutsche Stiftung Denkmalschutz

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Nach Ansicht des Landesdenkmalamtes gehört das mittelalterliche Klosterstift zu den bedeutendsten denkmalgeschützten Anlagen vorreformatorischer Zeit im Lande Brandenburg, da es ohne größere Veränderungen erhalten ist. Es liegt an der Straße zwischen Pritzwalk und Wittstock. Das Zisterzienserinnenkloster wurde 1287 gegründet und nach der Reformation in ein evangelisches Damenstift umgewandelt. Ab 1847 diente es als Erziehungs- und Unterrichtsanstalt. Seit 1996 ist es wieder mit einem Frauenkonvent belegt. Auf dem Gelände hat auch die Jugendbauhütte Brandenburg der DSD ihren Seminar- und Werkstattbereich eingerichtet.

Zum Objekt:

Nördlich der 1512 geweihten Klosterkirche und dem vierflügeligen Kreuzgang liegen die mittelalterlichen Klausurgebäude um den Klosterhof. Neben den barocken Stiftsdamenhäusern sind Teile der Klostermauer und Teiche sowie der im 18. und 19. Jahrhundert vielfach veränderte Wirtschaftshof erhalten. Die Schäden an Chorgestühl, Äbtissinnenstuhl und Wandbänken sind durch Austrocknung und Beschädigung der letzten 120 Jahren entstanden. Ursache der Schäden war unter anderem die Wandheizung mit Plattenheizkörpern, die nun außer Betrieb genommen wurde. Das bedeutet jedoch, dass eine dringend erforderliche Temperierung derzeit nur unzureichend funktioniert und gleichzeitig zu Schäden am Terrazzofußboden führt.