27.07.2021 – Mecklenburg-Vorpommern

Fachhallenhaus Hufe VII in Lüdersdorf wird grundlegend wiederhergestellt

Fachhallenhaus Hufe VII in Lüdersdorf * Foto: Deutsche Stiftung Denkmalschutz/Siebert

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Fachhallenhaus Hufe VII in Lüdersdorf * Foto: Deutsche Stiftung Denkmalschutz/Siebert

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Bauhistorische Grundlagenermittlung als Voraussetzung für eine effiziente Restaurierung

19.000 Euro stellt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) dank zahlreicher Spenden sowie der Erträge der Lotterie GlücksSpirale für die bauhistorische Grundlagenermittlung an einem denkmalgeschützten Hallenhaus in Groß Neuleben bei Lüdersdorf zur Verfügung. Das Hallenhaus ist eines der über 580 Objekte, die die DSD dank Spenden, der Erträge ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel der GlücksSpirale, der Rentenlotterie von Lotto, allein in Mecklenburg-Vorpommern fördern konnte.

Groß Neuleben liegt am äußersten westlichen Rand Mecklenburgs, nahe der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein. Das Fachhallenhaus Hufe VII ist ein Bauernhaus, dessen älteste Teile – durch dendrochronologische Untersuchungen nachweisbar – aus dem 15. und 16. Jahrhundert stammen. Das Haus gehört somit zu den ältesten niederdeutschen Hallenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern und ist dadurch von besonderer Bedeutung für die Erforschung der Konstruktion von Hallenhäusern in der frühen Neuzeit. Zudem wurde die Hofstelle wegen ihrer Ursprünglichkeit flächendeckend als Bodendenkmal eingestuft, einschließlich der Pflasterung und der Toreinfahrt.

Die in ihrer ursprünglichen Ausdehnung erhaltene Hofstelle befindet sich seit Beginn der schriftlichen Aufzeichnung 1525 in Familienbesitz! Bis vor einiger Zeit lebte die Mutter des Eigentümers im jüngeren Wohnteil des Hauses.

In den 1950er Jahren wurde das Dach und damit die Giebelseiten verändert. Im Inneren blieben jedoch die Ständerkonstruktion und die Struktur des Hallenhauses mit Diele, Bohlendecke, Abseiten und Scherwand erhalten. Unverändert ist auch der in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ausgebaute Wohnteil mit seiner Raumstruktur, den Fußböden und der bauzeitlichen Treppe.

Der Eigentümer hat die notwendigsten Ausbesserungsarbeiten bereits durchgeführt. Nun jedoch sind weitere grundlegende Arbeiten notwendig, um die Substanz des Hauses zu retten. Die Förderung versteht sich daher auch als Anerkennung des bisherigen denkmalpflegerischen Engagements.