17.03.2022 – Nordrhein-Westfalen

FDP widerspricht den eigenen Prinzipien

Im Dezember übergab Dr. Steffen Skudelny fast 25.000 Unterschriften von Petitionsbefürwortern gegen das Denkmal-NICHT-Schutzgesetz in Düsseldorf * Foto: R.Rossner/Deutsche Stiftung Denkmalschutz

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Brief des DSD-Vorstands an die FDP-Fraktion im Düsseldorfer Landtag

In seiner MedienINFO 26 hat Stephen Paul, Sprecher für Heimat, Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung der FDP-Landtagsfraktion im Düsseldorfer Landtag, die Haltung der Liberalen in Nordrhein-Westfalen zum Regierungsentwurf eines neuen Denkmalschutzgesetzes zusammengetragen. Seinen Thesen hat heute Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), in einem Brief sachlich widersprochen, dabei die Effizienz der Absichten in Frage gestellt und die FDP an die ureigenen liberalen Prinzipien erinnert.

Das eingebrachte Denkmalschutzgesetz in seiner vorgelegten Form ist weder – wie behauptet – eine „gute“ Nachricht für die Eigentümer noch für die Kommunen. Eine frühzeitige, verlässliche und unabhängige fachliche Beratung der meist privaten Eigentümer von Denkmalen wird gerade durch die Marginalisierung der Landschaftsverbände untergraben, deren Professionalität den guten Ruf der Denkmalpflege in NRW begründet.

Für die Kommunen wurde eine unzureichende personelle Ausstattung bereits durch die von der Regierung selbst in Auftrag gegebene Evaluation festgestellt. Deshalb denkt Ina Scharrenbach als Urheberin des Entwurfs daran, die Kommunen zu ertüchtigen. Doch wie und nach welchen Kriterien das geschehen soll, lässt sie offen. Stattdessen baut sie auf eine zusätzliche Kontrollbürokratie zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Kommunen. Nicht nur fachlich und personell unzulänglich ausgestattet, sind die kommunalen Ämter weisungsgebunden und somit im Zweifel aufgrund lokaler Zwänge gar nicht in der Lage, selbstbewusster Fürsprecher des Denkmals zu sein. Dass auf dieser Grundlage die Ämter wie erwünscht zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit aller Beteiligten beitragen, bleibt bloßes Wunschdenken. Die Kommunalverbände haben den Entwurf jüngst ebenfalls heftig kritisiert. Absehbar ist nämlich, dass die zusätzlichen Aufgabenstellungen nicht kostenneutral zu bewerkstelligen sind.

Außer den genannten Schwächen behandelt das Gesetz Verfahren, Zuständigkeiten und Eigentümergruppen uneinheitlich. Die von der FDP geäußerte Hoffnung, „verantwortungsvolle Nutzung denkmalgeschützter Immobilien sei der beste Denkmalschutz“, ist fraglich. Nur ein echtes Gesetz zum Schutz unseres kulturellen Erbes und die unabhängige Fachkompetenz vermögen „besten Denkmalschutz“ zu garantieren. Denkmale sind keine verwertbaren Immobilien, für die sie die FDP-Kommentierung fälschlich hält, sondern Erbstücke unserer Geschichte und in ihrer Authentizität Wissensspeicher für die Zukunft, auf die kommende Generationen Anspruch haben.

Richtig ist andererseits, dass der Leerstand eines Bauwerks für die Eigentümer eine unzumutbare wirtschaftliche Last darstellt. Gerade aus diesem Grund ist eine angemessene fachliche Beratung einmal mehr unverzichtbar. Sie trägt in aller Regel dazu bei, eine sinnvolle und kostengünstige denkmalverträgliche Nutzung zu finden. Deren Umsetzung sowie eine eventuelle wirtschaftliche Mehrbelastung der Denkmaleigentümer ließe sich leicht abfangen durch eine Aufstockung der Förderlage oder die schon häufig geforderte Reduzierung der Umsatzsteuer bei denkmalpflegerischen Arbeiten.

Die Berücksichtigung zukünftiger Herausforderungen, etwa beim Klimaschutz, braucht gleichfalls weit mehr als die Erlaubnis der Installierung von Photovoltaik-Anlagen auf den wenigen Denkmalen im Land NRW. Denn gerade hier - anders als in anderen Bundesländern - liegen immer noch weite Flächen brach. Ein Feigenblattargument also.

All die unausgegorenen Argumente, die letztlich den kurzsichtigen Verbrauch des denkmalgeschützten Baubestandes verschleiern, bringen am Ende auch den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort NRW in Gefahr. Wer soll künftig noch nachfragen nach der fachlichen Qualifikation von Handwerksbetrieben, Restaurierungsateliers, Architektur- und Gutachterbüros sowie der entsprechenden Lehrstühle, wenn deren Grundlage vernichtet wurde? Ein modernes Denkmalschutzgesetz ist sicher denkbar. Doch dass darin die aus den 1930er Jahren stammenden Staatskirchenverträge ausdrücklich Bestandteil eines solchen „modernen“ Gesetzes sein sollen, um neue Kirchenprivilegien zu verbürgen, kann nur erstaunen. Aus den vorgenannten Gründen lässt sich die Behauptung, das Gesetz stärke den Denkmalschutz in NRW, nur als blinde Nibelungentreue zum Koalitionspartner verstehen.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz steht als Stiftung privaten Rechts für über 250.000 aktive Förderer, die die Restaurierung, Erhaltung und Pflege von Denkmalen aller Gattungen im gesamten Bundesgebiet selbstlos fördern. Die DSD begleitet ihre Projekte umfassend und hat dadurch Erfahrung mit den Behördenstrukturen in allen Bundesländern und zugleich den vergleichenden Überblick.