Der Kran beginnt am Donnerstag, 30. November 2023, vermutlich gegen 9.15 Uhr mit seiner Arbeit. Dann erhält die Windmühle Kerssenboom im Kevelaerer Ortsteil Winnekendonk ihre Flügel zurück. Das technische Denkmal entstand 1849 als Turmholländer und wurde aus unverputztem Backsteinmauerwerk mit Stichbogenfenstern errichtet. 2018 schien ihr Todesurteil gesprochen. Doch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) konnte es abwenden – dank zahlreicher Spenden und der Erträge der Lotterie GlücksSpirale. 2019 und 2020 unterstützte sie mit insgesamt 95.000 Euro die Eindeckung der Haube mit Holzschindeln, die Restaurierung des Wellenrades und weitere Arbeiten an der Mühle. Die aus dem 19. Jahrhundert stammende Windmühle ist eines der über 610 Objekte, die die DSD dank Spenden, der Erträge ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel von WestLotto aus der Lotterie GlücksSpirale allein in Nordrhein-Westfalen fördern konnte.
Zum Objekt
Die Mühle wurde 1849 als Turmholländer in Backstein erbaut und war bis 1949 als Getreidemühle in Betrieb. Die vorhandene Technik stammt hauptsächlich aus der Zeit um 1900. Die Kellerholländermühle erhebt sich auf einem hohen Kellergeschoss, auf den der Mühlenschaft aufgesetzt ist. Den hoch gelegenen rundbogigen Eingang erreicht man über eine äußere Metalltreppe. Eine ursprünglich mit Holzschindeln gedeckte Kappe bekrönt den Bau. Hölzerne Gatterflügel, die einst mit Segeltuch bespannt wurden, und der Holzstert, mit dem die Flügel in den Wind zu drehen waren, sind erhalten. Auch ist die Mühlentechnik aus der Zeit um 1900 weitgehend original vorhanden.
Anmerkungen zur Mühlenrettung: Die seinerzeit von der RWE angeführten Gründe für den Abriss der Immerather Mühle sind durchweg auf die Kerssenboomer Mühle übertragbar. Sie erfüllt das „Anforderungsprofil“ und sieht der Immerather Mühle im Schadensbild vergleichbar ähnlich. Und gerade diese eigentlich nicht mehr zu rettende Mühle wurde nun exemplarisch mit Hilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz von den Eigentümern wiederhergestellt. Für einen Abriss war an beiden Orten kein sachlicher Grund vorhanden.