14.07.2018 – Rheinland-Pfalz

Friedhofskapelle in Andernach erhält erneut einen DSD-Fördervertrag

Ehemalige Friedhofskapelle St. Michael in Andernach © Deutsche Stiftung Denkmalschutz/Wegner

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Ehemalige Friedhofskapelle St. Michael in Andernach © Deutsche Stiftung Denkmalschutz/Wegner

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Ein Vertreter rheinischer Spätromanik

Dank zweier ihrer Treuhandstiftungen und dank der Lotterie GlücksSpirale stellt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) für die Naturwerksteinarbeiten an der Außenfassade der ehemaligen Friedhofskapelle in Andernach 49.500 Euro zur Verfügung. Den dazugehörigen symbolischen Fördervertrag überbringt Erich Engelke, Ortskurator Koblenz/Mittelrhein der DSD, gemeinsam mit Thomas Kirsch von Lotto Rheinland-Pfalz am Dienstag, den 17. Juli 2018 um 11.00 Uhr bei einem Pressetermin vor Ort an Pfarrer Stefan Dumont. Für die Sanierung des Mauerwerks der Kapelle stellte die DSD bereits vor zwei Jahren 35.000 Euro zur Verfügung.

Die ehemalige Friedhofskapelle St. Michael in Andernach ist der Rest des ehemaligen Augustinerklosters St. Thomas. Das Gotteshaus wurde um 1200 als rechteckiger Saalbau mit zweigeschossigem Aufbau und reichem Fassadenschmuck errichtet. Die ursprüngliche Doppelgeschossigkeit existiert heute im Innern nicht mehr. Sie lässt sich aber durch die umlaufenden Blendbögen in zwei Geschossen an der reichen Fassadengliederung ablesen. Der Fußboden des Bauwerks ist heute um rund zwei Meter erhöht. Trotz erheblicher Eingriffe im Innern zählt die ehemalige Friedhofskapelle St. Michael in Andernach zu den herausragenden Vertretern rheinischer Spätromanik.

Die auf dem Gelände eines Schulhofs befindliche Friedhofskapelle soll künftig mehr von Schulen kirchlich genutzt werden. Sie gehört zu den über 160 Objekten, die die private Denkmalschutzstiftung dank Spenden, Erträge der Treuhandstiftungen und Mittel der GlücksSpirale, der Rentenlotterie von Lotto, allein in Rheinland-Pfalz fördern konnte.

Die Emil und Hanna Flatz-Stiftung sowie die Stiftung von Beust’sches Haus gehören zu den über 230 Stiftungen, die die Deutsche Stiftung Denkmalschutz treuhänderisch unter ihr Dach aufgenommen hat. Die auf Dauer angelegte Unterstützung der Treuhandstiftungen hat sich in Anbetracht knapper öffentlicher Kassen zu einem wichtigen Förderinstrument entwickelt, das nicht mehr aus der deutschen Denkmallandschaft wegzudenken ist.

Spenden und Zustiftungen sind in jeder Höhe möglich:
DSD Emil und Hanna Flatz-Stiftung
DE70 3708 0040 0263 6505 07.

DSD Stiftung von Beust’sches Haus
DE16 3702 0500 0001 5274 00