08.03.2022 – Nordrhein-Westfalen

Geplantes Denkmalschutzgesetz schützt die NRW-Denkmale nicht mehr

Schon im Dezember übergab der Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz das Ergebnis der von ihr gestarteten Online-Petition vor dem Landtag in Düsseldorf : ein auch bildlich starkes bürgerschaftliche Votum * Foto: R. Rossner/Deutsche Stiftung Denkmalschutz

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Stellungnahme des DSD-Vorstands eingereicht

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) hat dem Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen die als Expertin erbetene Stellungnahme zu dem vom Bauministerium geplanten Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen eingereicht. Das Fazit: Auch der vorgelegte dritte Entwurf für ein neues Denkmalschutzgesetz NRW erfüllt die selbst gesetzten Ziele nicht. Durch ihn werden die Denkmale in Nordrhein-Westfalen nicht besser geschützt. „Der Entwurf hat nicht den Reifestatus einer Vorlage im Plenum“, so DSD-Vorstand Dr. Steffen Skudelny. „Es ist ihm anzumerken, dass die fundierte Debatte und Sorgfalt fehlt, die das fraktionsübergreifend erarbeitete Vorgängergesetz auszeichnet.“

Die ureigentliche Aufgabe eines Denkmalschutzgesetzes, der Schutz der Denkmale, braucht in Nordrhein-Westfalen noch größere Sorgfalt. Denn Krieg und unmittelbare Nachkriegszeit haben den Denkmalbestand auf gerade einmal 1,5 Prozent der bestehenden Bausubstanz dezimiert. Diese dürfen nicht weiter einfach bloß verwertet werden. Das aber scheint das Anliegen des neuen Gesetzentwurfs. Der Denkmalschutz wird hier dem Zeitgeist und wirtschaftlichen Aspekten ausgeliefert.

Konkret werden im Gesetzesentwurf die Verfahren nicht vereinfacht, sondern unübersichtlicher. Bürokratie wird auf- statt abgebaut. Die beabsichtigte ungleiche Behandlung von Denkmaleigentümern ist unzeitgemäß und schadet dem Ansehen und der Akzeptanz des Denkmalschutzgedankens in der Bevölkerung. Das Gesetz entspricht weder nationalen noch internationalen Standards einer modernen Denkmalpflege und enthält eine Reihe von handwerklichen Fehlern. Gemeinsam mit vielen anderen Kennern der denkmalpflegerischen Praxis bezweifelt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz die Praktikabilität der künftigen Gesetzesregelungen.

Dabei ist originale Substanz nicht ersetzbar, jeder Verlust ist endgültig und bedeutet ein Versagen unserer Zeit gegenüber der Zukunft. Angesichts der Leistungen früherer Generationen, die das ihnen anvertraute Erbe sorgsam bewahrt haben, sollte der knappe Bestand von Denkmalen heute jedem Bürger in Nordrhein-Westfalen alle Unterstützung wert sein.

Die DSD bittet daher die Ausschussmitglieder eindringlich darum: „Geben Sie unserem kulturellen Erbe die Zeit und Aufmerksamkeit, die es als Verfassungsauftrag in NRW verdient. Ermöglichen Sie einen fraktionsübergreifenden Konsens über ein fachlich fundiertes zukunftsfähiges Gesetz zur Erhaltung unseres kulturellen Erbes. Lehnen Sie diesen Entwurf ab!“

Dass die bereits seit dem vergangenen Jahr vorliegenden Stellungnahmen der gesamten engagierten Fachwelt und Wissenschaft in NRW auch im dritten Versuch der zuständigen Ministerin weiter überhört wurden, ist mehr als bedauerlich. Nicht zuletzt die mangelnde Praxiskenntnis der Ministerin, die der Entwurf deutlich macht, ist darüber hinaus erschreckend. Dazu passt, dass Ina Scharrenbach Gesprächsangebote zur Abstimmung eines sorgfältig vorbereiteten Entwurfs jüngst wieder ablehnte.