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Hochwasser-Opfer: So erhalten Sie schnelle Hilfe

Gezielte Unterstützung für Denkmaleigentümer

Kurzfassung: Um Denkmaleigentümer nach der Flutkatastrophe beim Erhalt ihrer historischen Bauten zu unterstützen, hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ein Nothilfeprogramm in 3 Stufen aufgelegt: Nothilfe bis zu 2.500 Euro, größere finanzielle Hilfe von bis zu 10.000 Euro und umfangreichere Sanierungsmaßnahmen, die mehr als 10.000 Euro erfordern. Alle nötigen Informationen sowie das (Online-)Antragsformular finden Betroffene unter: www.denkmalschutz.de/hochwasser-sofortfoerderung.

Langfassung: Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hatte angesichts zahlreicher Hilferufe ihr dreistufiges Nothilfeprogramm noch kaum verkündet, da gingen bereits die ersten 33 Anträge bei der Geschäftsstelle ein. Das Nothilfeprogramm in 3 Stufen hilft den durch die Flutkatastrophe geschädigten Denkmaleigentümern unbürokratisch beim Erhalt ihrer historischen Bauten und will dazu beitragen, den Denkmalbestand der betroffenen Tourismus-Regionen als wirtschaftliche Grundlage für die Zukunft zu sichern. Denn eines der herausragendsten Merkmale historischer Gebäude ist ihre Reparaturfähigkeit.

Finanziell unterstützen kann die DSD folgende Leistungen und Maßnahmen: Die Honorare denkmalerfahrener Fachleute, also Gutachter, sachverständige Handwerker, Architekten und Statiker. Sie kann Notsicherungsmaßnahmen fördern, etwa Notabstützungen, Arbeiten im Rahmen von Trocknung und Notsicherung sowie Bautrockner. Und sie kann Eigentümer bei den Kosten folgender Gewerke entlasten: Fundamentarbeiten, Zimmermannsarbeiten, Maurerarbeiten, Lehmbauarbeiten, Tischler- /Schreiner-/ Fensterbauarbeiten, Glaserarbeiten, Putzarbeiten, Parkett- und Bodenleger, Dachdecker-/-klempnerarbeiten, Stahlbauarbeiten, Gerüstbauarbeiten sowie Gartenbauarbeiten für denkmalgeschützte Gärten.

Die Hilfe erfolgt in drei Stufen: Nothilfe bis zu 2.500 Euro. Sie hilft insbesondere zur Notsicherung, für Notverschlüsse und zur Begleichung von Sachverständigenhonoraren. Für die Inanspruchnahme der Mittel reicht die Einreichung eines Kurzantrages. Die Auszahlung der Mittel erfolgt umgehend nach Eingang des Antrags - entweder mit der Bestätigung „denkmalgerecht“ durch die Untere Denkmalbehörde (per E Mail oder auf dem Antragsformular) oder bei reinen Sicherungsmaßnahmen direkt durch Bestätigung der Referenten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Rechnungskopien können nachgereicht werden.

Sollte eine größere finanzielle Hilfe von bis zu 10.000 Euro erforderlich sein, müssen dem Kurzantrag Kostenschätzungen bzw. Voranschläge sowie ein Finanzierungsplan beigefügt werden, in dem etwa auch Eigenmittel, Versicherung und andere Fördermittel angegeben werden. Eine formlose Bestätigung der Notwendigkeit und Richtigkeit der Maßnahmen durch die Untere Denkmalbehörde oder das Landesamt für Denkmalpflege ist notwendig.

Umfangreichere Sanierungsmaßnahmen, die mehr als 10.000 Euro erfordern, bedürfen eines regulären Antrags auf Förderung. Antrag und Verfahren sind gemäß der Förderrichtlinien der DSD ein wenig umfangreicher. Hierzu ist eine persönliche Beratung telefonisch möglich. Möglich sind auch Folgeanträge.

Eine Liste fachlich spezialisierter Sachverständiger, Handwerker und Berater hat die DSD ebenfalls als Hilfestellung auf ihrer Internetseite eingestellt. Denkmalerfahrene Fachleute besitzen die nötige Sachkenntnis, die selbst bei allgemeinen Baugutachtern oder Sachverständigen nicht immer vorausgesetzt werden kann.

Historische Ortschaften sind nicht nur die Heimat ihrer Bewohner, sondern als Ausflugs- und Reiseziele auch die wirtschaftliche Grundlage für ihren Fortbestand. Deshalb kommt es trotz großer Zerstörung nun auf einen behutsamen Umgang mit denkmalgeschützten Bauten an. „Es muss jetzt vorsichtig gehandelt werden, damit die wirtschaftliche Grundlage der Orte auch für die Zukunft erhalten bleibt“, betont DSD-Vorstand Dr. Steffen Skudelny.

Zur Webseite: www.denkmalschutz.de/hochwasser-sofortfoerderung

Beschreibbarer Online-Antrag Nothilfe: www.denkmalschutz.de/fileadmin/media/PDF/Formulare_und_Listen/ANTRAG_HW_2021_beschreibbar.pdf

Die DSD hat zudem ein Sonderkonto für die vom Hochwasser geschädigten Baudenkmale eingerichtet:
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Spendenkonto Soforthilfe Hochwasserkatastrophe
IBAN DE78 3804 0007 0555 5552 00.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz besitzt das DZI-Spendensiegel und das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats.