28.02.2017 – Jugend

Im Gedenkjahr 2017 fördert die EKD erstmals das Schulprogramm „denkmal aktiv“

Junge Menschen an Orte der Reformation heranführen

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) hat im Rahmen ihres Schulprogramms „denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule“ zum ersten Mal eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) geschlossen. Die EKD ergänzt somit den Kreis der Partner aus Länderministerien und Kultureinrichtungen, die „denkmal aktiv“ unterstützen. Der neue Partner bringt sich mit dem Themenfeld „Orte der Reformation 2017: Schüler/innen erkunden und erschließen bekannte und vergessene Orte der Reformation“ in die inhaltliche Ausgestaltung des Schulprogramms ein und beteiligt sich an der Finanzierung dieser „denkmal aktiv“-Projekte.

In den Blick genommen werden sollen dabei bekannte und unbekannte, zum Teil auch vergessene Orte der Reformationsgeschichte und ihrer Auswirkungen. Bekannt ist der „Bund der Lutherstädte“, in dem sich 16 Städte, in denen Luther gelebt oder gewirkt hat, zusammengeschlossen haben. Doch auch andere Orte weisen Spuren der Reformation auf, etwa Bauwerke, Schulen, Bibliotheken, Museen und Ausstellungen, die mit der Reformation und ihren Auswirkungen – auch über den religiösen Bereich hinaus – unter gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Aspekten zu tun haben.

Mit der bundesweiten Initiative „denkmal aktiv“ fördert die DSD alters- und schulformgerechte Projekte zu den Themen kulturelles Erbe und Denkmalschutz. Das Schulprogramm will junge Menschen motivieren, das Kulturerbe als Teil der eigenen Historie zu erkennen, gebaute Geschichte zu erleben und dabei die Chance ergreifen zu lernen, sich für den Erhalt eines Baudenkmals zu engagieren. Die Beschäftigung der Schulteams mit dem Kulturdenkmal ihrer Region findet im Unterricht oder in schulischen Arbeitsgemeinschaften oder auch als Ganztagsangebot statt.

Weitere Partner von „denkmal aktiv“ sind das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst; die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin; die Arbeitsgemeinschaft „Städte mit historischen Stadtkernen“ des Landes Brandenburg und das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg; das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen; das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz; das Kultusministerium Sachsen-Anhalt; das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein in Kooperation mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein; der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland; die Deutsche Bundesstiftung Umwelt sowie die Deutsche UNESCO-Kommission, die auch Schirmherrin des Schulprogramms ist.