11.12.2020 – Baden-Württemberg

In Konstanz wird das Klubhaus des Rudervereins Neptun DSD-Förderobjekt

Wiederherstellung eines der qualitätvollsten Gebäude der 1950er Jahre in der Bodenseestadt

Vorbereitende Untersuchungen helfen, unnötige Kosten zu vermeiden. Daher stellt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) für die Untersuchungen zur Bauphysik und Tragwerksplanung beim Klubhaus des Rudervereins Neptun in Konstanz dank zahlreicher Spenden sowie der Erträge der Lotterie GlücksSpirale 15.000 Euro zur Verfügung. Das Klubhaus gehört nunmehr zu den über 360 Objekten, die die private DSD dank Spenden, der Erträge ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel der GlücksSpirale allein in Baden-Württemberg fördern konnte.

Im nordöstlichen Konstanzer Stadtteil Petershausen steht direkt am Abfluss des Rheins aus dem Bodensee das Klubhaus des Rudervereins Neptun. Der Konstanzer Architekt Hermann Blomeier, der als bedeutendster Architekt der Nachkriegsmoderne im deutschen Südwesten gilt, errichtete es 1954/1955. Konstruktiv handelt es sich um einen modularen Stahlskelettbau, in dem sich eingestellte Raumeinheiten mit offenen Freizonen abwechseln. Die inneren Strukturen sind teils massiv, teils transparent ausgebildet. Der zweigeschossige Flachdachbau enthält im Sockelgeschoss die Funktionsräume des Ruderklubs, also Bootshalle, Umkleideräume und Ruderbecken, im Obergeschoss unter anderem ein Restaurant. Nur dieser Teil der ehemaligen Planung wurde ausgeführt.

Das Klubhaus des Rudervereins Neptun ist eines der qualitätvollsten progressiven Gebäude der 1950er Jahre in Konstanz. Klare geometrische Form, Sichtbarkeit der Tragstrukturen, Materialsichtigkeit und Transparenz sind zentrale Merkmale der am Bauhaus geschulten Nachkriegsmoderne.

Die räumlichen Bedürfnisse und Nutzungsvorstellungen des Vereins führten seit den frühen 1970er Jahren dazu, die offenen Strukturen des Gebäudes zu schließen und mit neuen Räumen zu belegen. Da nun auch diese Räumlichkeiten zu klein geworden sind, baut der Ruderverein neue Gebäude und will danach den denkmalgeschützten Blomeierbau durch die Entfernung nachträglicher Einbauten wieder sichtbar machen.

In diesem Zusammenhang soll die baukonstruktive Instandsetzung und Ertüchtigung der teilweise geschädigten Stahlkonstruktion erfolgen, es sollen aber auch Restaurierungsarbeiten an den Metallfenstern, den Fliesenbelägen der Fußböden und Wände, am Terrassenboden, an der hölzernen Ausstattung sowie den Innenputzen durchgeführt werden.