09.09.2022 – Tag des offenen Denkmals® , Nordrhein-Westfalen

Künstlerhaus in Kaiserswerth ist beim Tag des offenen Denkmals® wieder dabei

Wirkstätte des Künstlerehepaares Werthmann-Heyne ist ganztags geöffnet

Am Sonntag, den 11. September 2022, dem Tag des offenen Denkmals, haben Kunst- und Denkmalfreunde von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr wieder die Gelegenheit, im ehemaligen Landgericht Kreuzberg an der Alten Landstraße 223 in Düsseldorf-Kaiserswerth einen Blick in das Haus Werthmann-Heyne und die Atelierräume des Künstlers zu werfen. Zugleich kann der Skulpturengarten ebenfalls besichtigt werden. Führungen, die die Geschichte des Ortes als Gerichts- und Richtstätte von 1148 bis Ende des 18. Jahrhunderts thematisieren, werden nach Bedarf angeboten.

Das Künstlerhaus Werthmann-Heyne gehört zu den kulturellen Höhepunkten der Region. Der in Barmen geborene Bildhauer Friederich Werthmann erwarb das Haus, das sich seit 2017 im Eigentum der Werthmann-Heyne-Stiftung in der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) befindet, zu Beginn der 1960er Jahre. Er nutzte es mit seiner Frau, der Fotografin Maren Heyne, als Wohn- und Ateliergebäude. An die barocke, 1709 errichtete Hofanlage grenzt der Skulpturengarten, der seit 2013 unter Denkmalschutz steht.

Im Skulpturengarten lässt sich das plastische Werk Friederich Werthmanns in allen Schaffensphasen begutachten. Unter den Werken sticht „La Folie“ heraus, eine gemeinsame Arbeit des Bildhauers und seiner Frau aus dem Jahre 1981. Es handelt sich um ein Gartenhaus, das aus historischen Fenstern und Türen zusammengefügt wurde. In den letzten Jahren wurde es mithilfe der Jugendbauhütte NRW-Rheinland restauriert. Arbeiten von Maren Heyne sind auch in einem kleineren Gebäude zu sehen. Dabei handelt es sich um eine Auswahl ihrer Fensterbilder.

Weitere Informationen: www.werthmann-heyne-stiftung.de

Im ehemaligen Landgericht Kreuzberg wurde ab 1148 etwa 660 Jahre Recht gesprochen, die Gerichtsbarkeit reichte von der Ruhr bis an die Wupper. Zur gleichen Zeit wurde beim Gericht eine Kapelle errichtet, die 1336 als steinerne Pfarrkirche St. Walburgis mit Friedhof ausgebaut wurde. Bei den Belagerungen Kaiserswerths 1688 wurde die Kirche zusammen mit dem Gericht und dem ganzen Ort Kreuzberg dem Boden gleich gemacht. 1709 wurde das Landgericht an der Alten Landstraße wieder neu errichtet und für den Friedhof St. Walburgis eine Einsegnungskapelle gebaut. Die Gräber wurden wohl in den 1870er Jahren eingeebnet, Haus und Gelände zuerst verpachtet und schließlich verkauft.

Weitere Infos unter: www.tag-des-offenen-denkmals.de/app

Der Tag des offenen Denkmals ist die größte Kulturveranstaltung Deutschlands. Seit 1993 wird sie von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), die unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten steht, bundesweit koordiniert. Die DSD ist für das Konzept des Aktionstags verantwortlich, legt das jährliche Motto fest und stellt ein umfassendes Online-Programm sowie zahlreiche kostenlose Werbemedien zur Verfügung. Sie unterstützt die Veranstalter mit bundesweiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie einem breiten Serviceangebot. Der Tag des offenen Denkmals ist der deutsche Beitrag zu den European Heritage Days. Mit diesem Tag schafft die Stiftung große Aufmerksamkeit für die Denkmalpflege in Deutschland. Vor Ort gestaltet wird der Tag von unzähligen Veranstaltern – von Denkmaleigentümern, Vereinen und Initiativen bis hin zu hauptamtlichen Denkmalpflegern –, ohne die die Durchführung des Tags des offenen Denkmals nicht möglich wäre. Der Tag des offenen Denkmals ist eine geschützte Marke der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.