01.10.2020 – Nordrhein-Westfalen

Neue Hoffnung für Nordrhein-Westfalens Denkmale

Denkmal-Schutzbündnis begleitet aktiv die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes

Dass die nordrhein-westfälische Landesregierung die in die Kritik geratene Neufassung des Denkmalschutzgesetzes noch einmal überarbeiten will, nehmen die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Interessengemeinschaft Bauernhaus, der Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V., der Arbeitskreis Theorie und Lehre der Denkmalpflege e.V., der Verband der Restauratoren e.V., der Rheinische Verein e.V., der Westfälische Heimatbund e.V., die Deutsche Burgenvereinigung e.V., die sich zu einem Denkmal-Schutzbündnis zusammengeschlossen haben, mit großer Freude zur Kenntnis.

Derzeit wertet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung unter Ministerin Ina Scharrenbach die eingegangenen zahlreichen und umfangreichen Stellungnahmen intensiv aus. Der vorgesehenen zeitnahen Neufassung des Gesetzesentwurfs soll dann erneut eine Verbändeanhörung erfolgen, bevor dem Landtag ein Text zur Abstimmung vorgelegt wird.

Die Organisationen des Denkmal-Schutzbündnisses halten das seit 1980 bestehende nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz für grundsätzlich bewahrenswert und eine Novellierung nur dann für sinnvoll, wenn sie zukunftsweisende Verbesserungen für die Denkmale und damit verbunden für die reiche Kulturlandschaft im Lande bringe. Aus diesem Grund bieten die beteiligten Organisationen des Denkmal-Schutzbündnisses auch ihre Kompetenzen an und beobachten im Sinne eines transparenten Verfahrens den weiteren Fortgang mit großer Aufmerksamkeit.

Dass Ministerin Scharrenbach auf die ersten Kritiken an einer Neufassung mit der Überarbeitung der Novelle reagiert hat, stimmt das Denkmal-Schutzbündnis für unsere nordrhein-westfälische Kulturlandschaft hoffnungsvoll.