Der Rücktritt Freeses als Vorsitzender des Landesdenkmalrates im Saarland Ende Juli 2024 ist der letzte Höhepunkt um die Demontage des Denkmalschutzes im Saarland. Die private Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) sieht nachvollziehbare Gründe für diesen Schritt und kritisiert den fehlenden Rückhalt des Denkmalschutzes in der saarländischen Politik. Freese hatte seine Berufung an die Spitze des gesetzlich verankerten Beratungsgremiums der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Juli zurückgegeben. Aus seiner Sicht sei seit einem Jahr keine offene und konstruktive Diskussion mit der Landesregierung mehr möglich, da die Rolle des Denkmalrates seitens der Politik mehrfach ignoriert wurde. In seinem Rücktrittsschreiben nannte Freese eine Reihe von gravierenden Fällen von wachsender Missachtung der fachlichen Stellungnahmen des Landesdenkmalrats und des Landesdenkmalamtes.
Die zunehmende Preisgabe denkmalpflegerischer Zielstellungen auf allen politischen Ebenen in der Bunderepublik ist nach Meinung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erschreckend. Wenn – wie nun auch im Saarland – eine Landesregierung das Denkmalschutzgesetz oder gar die Verankerung des Schutzes von Denkmalen in der eigenen Landesverfassung ignoriert, statt vorbildlich mit den landeseigenen Denkmalen umzugehen, ist das alarmierend. Diese Tendenz eines schwindenden politischen Bewusstseins für die grundsätzliche Verpflichtung zum Erhalt des baukulturellen Erbes ist aus Sicht der DSD leider auch in anderen Bundesländern zu beklagen.
Die DSD ruft die saarländische Landesregierung dazu auf, diesen Kurs zu verlassen und aus dem Rücktritt Henning Freeses Konsequenzen zu ziehen und insbesondere Landesdenkmalrat und Fachbehörde bei gravierenden Denkmalschutzentscheidungen wieder adäquat einzubinden.
In Zeiten des Klimaschutzes widerspricht der Abriss von durchaus sanierungsfähigen Gebäuden wie dem ehemaligen Finanzamt in Saarbrücken außerdem einer modernen Baukultur. Statt einer rückwärtsgewandten Wegwerfmentalität könnte das Saarland hier Vorreiter einer klugen Denkmalpflege werden. Auch weitere Denkmale der Nachkriegsarchitektur im Landesbesitz hätten dann wieder eine Zukunft.
Konkret kritisiert die DSD auch die Auslegung des Denkmalschutzgesetzes durch Jessica Heide, Staatssekretärin für Bildung und Kultur. In ihrer Stellungnahme zum Rücktritt Henning Freeses leitete sie aus dem Denkmalstatus eines Bauwerks keine gesetzliche Verpflichtung zum Erhalt ab. Das Gesetz gebe, so Heide wörtlich, „halt nicht unbedingt vor, jedes denkmalgeschützte Gebäude auch zu erhalten“. Dieser Interpretation widerspricht die Deutsche Stiftung Denkmalschutz im Zusammenhang mit Denkmalen im Landesbesitz ausdrücklich und verweist auf §1, Abs. 3 des saarländischen Denkmalschutzgesetzes, nachdem es gerade den „juristischen Personen des öffentlichen Rechts obliegt, in besonderem Maße die ihnen gehörenden Kulturdenkmäler zu pflegen“. Eine derartige Missinterpretation des Geistes des Denkmalschutzgesetzes durch die Landesregierung sei fatal.