16.07.2024 – Saarland

Stiftungsprotest gegen Abrissgenehmigung

Offener Brief der Deutschen Stiftung Denkmalschutz gegen den Abriss des Finanzamts Saarbrücken

Kurzfassung: Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz fordert die saarländische Landesregierung in einem offenen Brief auf, den kürzlich genehmigten Abrissplan für das denkmalgeschützte ehemalige Finanzamt in Saarbrücken aufzugeben. In einem offenen Brief an Ministerpräsidentin Rehlinger sowie die beiden beteiligten Ministerien protestiert Stiftungsvorstand Dr. Steffen Skudelny energisch sowohl gegen die Begründung wie auch gegen die Vorgehensweise im Umgang mit einem Denkmal von „immensem historischen Wert für das Bundesland“. Der angeführte „augenscheinlich sehr schlechte Zustand“ des Gebäudes sei bis heute nicht durch Gutachten unterfüttert, das veraltete Konzept von „Abriss und Neubau“ heute nicht mehr zukunftsfähig. Wenn die Landesregierung den Denkmalschutz bei ihren eigenen Liegenschaften ignoriere, dürfe man sich nicht über eine zunehmende Politikverdrossenheit beschweren. „Nur durch ein vorbildliches und tadelloses Verfahren kann der Denkmalschutz im Saarland vor weiterem Schaden bewahrt werden“, so Skudelny.

Langfassung: Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) protestiert entschieden gegen die Abrissgenehmigung für das ehemalige Finanzamt in Saarbrücken. In einem offenen Brief an die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger, ihren Finanzminister Jakob von Weizsäcker und die Kulturministerin Christine Streichert-Clivot fordert DSD-Vorstand Dr. Steffen Skudelny, die am Mittwoch genehmigten Abrisspläne für das denkmalgeschützte Bauwerk umgehend zu stoppen.

Das Denkmal sei ein stadtbildprägendes Bauwerk der Landeshauptstadt Saarbrücken und besitze als erster großer Verwaltungsbau des nach dem Zweiten Weltkrieg neugegründeten Saarlandes auch einen immens hohen historischen Wert für das Bundesland. Durch die Unterschutzstellung habe sich der Staat selbst verpflichtet, das Gebäude zu schützen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass sich die Landesregierung ihrer selbstverständlichen Pflicht eines vorbildlichen Umgangs mit dem Baudenkmal zu entziehen suche.

Die private Deutsche Stiftung Denkmalschutz kritisiert die unhaltbare Begründung zum Abriss. Der angeführte „augenscheinlich sehr schlechte Zustand“ des Gebäudes wird nicht weiter durch Gutachten belegt, auf eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit kann sich ein Denkmaleigentümer nach dem Gesetz nicht berufen, wenn er den schlechten Zustand des Bauwerks – etwa durch mangelnde Bauunterhaltung - selbst zu verantworten hat. Die von vielen profitorientierten Investoren vielerorts geübte Praxis, ein Denkmal verfallen zu lassen, um einen Abriss zu erzwingen, sei durch den saarländischen Gesetzgeber vorausschauend unterbunden worden – daran müsse sich auch die Landesregierung bei ihren Liegenschaften halten.

Wenn die Landesregierung argumentiere, Abriss und Neubau des ehemaligen Finanzamtes lägen im öffentlichen Interesse, so liege dem vermeintlichen Beweisgrund die verkürzte Vorstellung zugrunde, „dass das öffentliche Interesse rein auf monetäre Werte reduziert werden könne“. Dabei werde übersehen, dass „der Erhalt des Denkmalwertes ebenso im öffentlichen Interesse liegt und im Saarland sogar verfassungsmäßiges Staatsziel ist“. Dass nun das Land versuche, sich bei seinen eigenen Liegenschaften aus der Pflicht zu nehmen, die es für private Denkmaleigentümer selbstverständlich einfordert, sieht die private Stiftung problematisch. „Wer so agiert, darf sich nicht über eine zunehmende Politikverdrossenheit beschweren.“

Gerade vor dem Hintergrund von Ressourcenknappheit und Klimawandel sei der Abriss eines bestehenden Bürogebäudes zugunsten des Neubaus eines Bürogebäudes „schlichter Wahnsinn.“ Das Saarland hätte dagegen die Chance, mit einem klugen Konzept für den Bestandserhalt des ehemaligen Finanzamtes ein innovatives und zukunftsorientiertes Vorbild für einen zeitgemäßen Wandel in der Baukultur zu werden.

Für den Volltext des offenen Briefes bitte hier klicken.