23.11.2024 – Niedersachsen

Wintersicherung für die Windmühle Abbensen in Wedemark

Mühlentechnik für Schrot-, Mehl- und Grützemahlgang im Innern größtenteils erhalten

Bei einem Pressetermin vor Ort am Dienstag, den 26. November 2024 um 11.00 Uhr übergibt Dr. Gabriele Schwartz, Ortskuratorin Hannover der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), dank zahlreicher Spenden sowie der Erträge der Lotterie GlücksSpirale einen symbolischen Fördervertrag in Höhe von 21.000 Euro für die Notsicherung vor dem Winter der Windmühle Abbensen in der Gemeinde Wedemark an Ute Dela Bursi von der Gemeinde Wedemark. Das Denkmal gehört somit zu den über 520 Objekten, die die private DSD dank Spenden und Mittel der Lotterie GlücksSpirale allein in Niedersachsen fördern konnte.

Zum Baudenkmal:

Das Dorf Abbensen gehört zur Gemeinde Wedemark und liegt in der niedersächsischen Region Hannover. Das einstige Haufendorf wurde 1287 erstmals urkundlich erwähnt. Am Westrand des Dorfs steht die Windmühle, ein Erdholländer, einst auf freiem Feld mit dem zugehörigem Mühlengehöft.

Inschriftlich ist die Mühle auf das Jahr 1822 datiert, sie wurde anstelle einer 1685 erstmals erwähnten Bockwindmühle errichtet. Auch das Wohnhaus stammt aus dem frühen 19. Jahrhundert und wurde um 1900 erweitert. Zwei Scheunen gehören ebenfalls zum Gehöft. Bis 1925 war die Mühle in Betrieb.

Über einem achteckigen Sockel aus weich gebrannten Ziegeln erhebt sich der hölzerne Mühlenstumpf. Die Segelflügel und der Stert, an dem die Mühle in den Wind gedreht wird, werden beim Erdholländer vom Erdboden bedient. Es gab einen Schrot-, einen Mehl- und einen Grützemahlgang, die Mühlentechnik im Innern ist größtenteils erhalten.