Umgehung von Fachlichkeit, mehr politische Einflussnahme, Einführung eines „Klassensystems“ für Denkmale
Nachdem schon im hessischen Koalitionsvertrag Änderungen im Umgang mit Denkmalschutz angekündigt wurden, ist nun ein erster Eckpunkteplan bekannt geworden, welcher die wichtigsten Änderungen im Zuge der geplanten Novellierung des hessischen Denkmalschutzgesetzes erkennbar macht. In Kraft treten soll das neue Denkmalschutzgesetz im Januar 2027.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) kritisiert an den geplanten Änderungen mehrere essenzielle Punkte:.
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