Deutsche Stiftung Denkmalschutz freut sich über die Erfolge im vergangenen Jahr
In Schleswig-Holstein erfreuten sich 2025 insgesamt 20 Denkmale der Hilfe durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD). Die Unterstützung durch die Förderer der Stiftung war ungebrochen. Private Spenden, die Erträge der DSD-Treuhandstiftungen und die der Lotterie GlücksSpirale, dazu zahlreiche Nachlässe und Geldauflagen ermöglichten der privaten Denkmalschutzstiftung allein in Schleswig-Holstein, neben Beratung, Begleitung und Besichtigung der Objekte auch über 1,4 Millionen Euro in Förderverträge zu binden. Bundesweit unterstützte die DSD im vergangenen Jahr über 610 Objekte mit rund 34,9 Millionen Euro.
Zu den Förderprojekten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz 2025 in Schleswig-Holstein gehörte beispielsweise die Hofanlage Uhrendorf 18 in Wewelsfleth. Das Ensemble der Hofanlage besteht aus Husmannshus, Scheune und Warft mit Graben. Das Haupthaus ist ein regionaltypisches Fachhallenhaus der Wilstermarsch, ein reetgedecktes Kreuzhallenhaus mit verbretterten Dreistufengiebeln. Durch seinen hohen Alterswert und die hervorragend überlieferten bauhistorischen Ausführungsdetails besitzt es eine hohe Bedeutung für die Hausforschung. Der typische, durch die Warft geschützte Einzelhof dokumentiert das Siedlungsgeschehen im Rahmen der Landgewinnung. Zu den weiteren DSD-Projekten des vergangenen Jahres gehörten auch das Erdmann-Holtorf-Türmchen in Langballig, wo dank zahlreicher Spenden sowie der Erträge der Lotterie GlücksSpirale die Restaurierung der Wandmalereien unterstützt werden konnte, oder das Henri-Goldstein-Haus in Quickborn, wo die DSD die Instandsetzung einiger Räume der Gedenkstätte förderte. Schließlich wurde auch dem Haubarg Thiessenhof in Tetenbüll, einem Kaufmannshaus in Lübeck und der Kirche St. Marien in Nübel Unterstützung zuteil. Jedes dieser Denkmale stellt eine einmalige Kostbarkeit dar.
Das Förderprogramm der Deutschen Stiftung Denkmalschutz umfasst private und öffentliche Denkmale, darunter Bürgerhäuser, Burgen, Kirchen, Klöster, Schlösser, technische Denkmäler, aber auch archäologische Grabungen und historische Grünanlagen. Nur durch die tatkräftige Mithilfe vieler Mitbürger lassen sich diese Kunstschätze unserer Kulturlandschaft erhalten. Die Förderung durch die DSD versteht sich daher immer auch als Anerkennung des beispielhaften Bemühens der Denkmaleigentümer, Fördervereine, Kommunen und Gemeinden in ihrem Einsatz für den kulturellen Erinnerungsschatz, der uns allen Heimat bewahrt.
Weitere Infos und Beispiele unter www.denkmalschutz.de