Mit dem jährlich in zwei Bundesländern ausgeschriebenen Preis werden seit 1994 private Denkmaleigentümer ausgezeichnet, die durch die Hinzuziehung qualifizierter Handwerksbetriebe bei der Erhaltung des kulturellen Erbes Vorbildliches geleistet haben. Mit der Auszeichnung sind für die Denkmaleigentümer Zuschüsse für die prämierten Restaurierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 30.000 Euro verbunden, die ausführenden Handwerker werden mit entsprechenden Urkunden ausgezeichnet.
Die Ausschreibung des Preises in Brandenburg erfolgt in enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur als Oberster Denkmalschutzbehörde, der Architektenkammer Brandenburg, der Staatskanzlei sowie den Handwerkskammern Potsdam, Cottbus und Frankfurt/O. Der Preis wurde in Brandenburg zuletzt 2016 ausgelobt. Die Preisverleihung soll im November stattfinden.
Durch den Preis versprechen sich Handwerk und Denkmalschutz eine weitere Qualitätsverbesserung bei Restaurierungsarbeiten an Kulturdenkmalen in Privatbesitz. Die Denkmaleigentümer sollen motiviert werden, bei der Erhaltung ihrer historischen Bauten auf die Qualität und Leistungsfähigkeit handwerklicher Betriebe zurückzugreifen. Zudem soll der Preis die Handwerker auf das in vieler Hinsicht lohnende Arbeitsfeld Denkmalpflege aufmerksam machen, für das in den eigens dafür eingerichteten handwerklichen Fortbildungszentren Möglichkeiten der Fortbildung und Zusatzqualifikation angeboten werden.
Die „Allgemeinen Vergaberichtlinien“ und das Antragsformular sind bei den Handwerkskammern erhältlich oder lassen sich nach Eingabe von „Bundespreis“ in der Suche auf der Homepage des ZDH (https://www.zdh.de) und bei der DSD unter www.denkmalschutz.de/bundespreis herunterladen.
Der Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege ist nicht identisch mit den Brandenburgischen Denkmalpflegepreisen, die in diesem Jahr nicht vergeben werden.