Zur Notsicherung des 1829 errichten Fischerhauses
Bei einem Pressetermin vor Ort am Mittwoch, den 15. Oktober 2025 um 11.30 Uhr überbringt Freifrau Bettina von Finck, Ortskuratorin Potsdam der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), dank zahlreicher Spenden sowie der Erträge der Lotterie GlücksSpirale einen symbolischen Fördervertrag in Höhe von 20.000 Euro für Dachdeckerarbeiten am Wohnhaus in der Fischerstraße 22 in Werder an die Denkmaleigentümerin Dr. Anna Baring-Fischer. Das Haus gehört nunmehr zu den über 750 Denkmalen, die die DSD, die in diesem Jahr ihr 40-jähriges Jubiläum feiert, aus privaten Spenden, ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel der Lotterie GlücksSpirale, der Rentenlotterie von Lotto, allein in Brandenburg fördern konnte.
Südwestlich von Berlin und Potsdam, inmitten der Havel, einem Zufluss der Elbe, liegt der mittelalterliche Altstadtkern der Stadt Werder auf einer Insel. Diese ist 450 mal 1000 Meter groß und in drei Teile geteilt. Der flache nördliche Teil wurde so oft überflutet, dass hier auch heute noch nur ein Sportplatz und Kleingärten zu finden sind. Die Fischerstraße gehörte zum mittleren Teil mit Markt und war damals der Kiez der Fischer.
Das Fischerhaus wurde im Jahr 1850 von dem Ratsherrn und Obermeister der Maurerinnung Hermann Stechow erworben, von dem das Haus auch seinen Namen hat. Mit seiner prägenden Lage unterhalb der neogotischen Heilig-Geist-Kirche wird es oft als schönstes Haus der Insel bezeichnet.
Zum Objekt:
Das ockerrote Wohnhaus am südwestlichen Ende der Fischerstraße wurde 1829 errichtet. Das eingeschossige Haus auf nahezu quadratischen Grundriss ist mit der vierachsigen Hauptfassade hin ausgerichtet und entspricht dabei den Proportionen eines liegenden Rechtecks. Der straßenseitige Keller ragt aufgrund der Hanglage als Sockelgeschoss heraus. Alle Geschosse, bis auf einige Trennwände im Obergeschoss, sind massiv erbaut und außen verputzt. Das Haus Stechow ist gedeckt mit Krüppelwalmdach, welches eine Kronendeckung aus historischen Biberschwanzziegeln aufweist.
FÜR PRESSEVERTRETER:
Diese Pressemeldung gilt als Einladung zum Termin. Wir bitten Sie, die Sperrfrist zu beachten: Terminbeginn