Deutsche Stiftung Denkmalschutz alarmiert über den Vorstoß der Landesregierung
Um die Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung (RRGV) des Bundes zu erfüllen, hat das Ministerium für Heimat, Wohnen, Bau und Digitalisierung NRW drei Tage vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung „und weiterer Vorschriften im Lande NRW“ in den Landtag eingebracht. Dieser Gesetzesentwurf der Landesregierung stößt auf vehementen Widerspruch. Mit „weiteren Vorschriften“ ist insbesondere das Gesetz zum Schutz der Denkmale in NRW gemeint. Doch Kritiker sehen keinen notwendigen Änderungsbedarf für das Denkmalschutzgesetz aufgrund der RRGV. Unter dem Deckmantel des Katastrophenschutzes möchte das Ministerium offenbar bestehende Regelungen aussetzen und weitgehend alle Entscheidungsgewalt zur Unterschutzstellungen in NRW an sich ziehen. Der Schutz des kulturellen Erbes ist in NRW ein Verfassungsauftrag. Es ist daher unverantwortlich, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Denkmale durch diese Hintertür auszuhebeln.
Die Gesetzesinitiative der Landesregierung zur Erfüllung der RRGV ist – bezogen auf den Kulturgüterschutz – außerdem dysfunktional und widersprüchlich. Die vom Bund geforderten Maßnahmen zur fundierten Vorsorge für den Schutz des Kulturguts bleiben unbeachtet. Dazu zählen Erfassung, Inventarisation und Kennzeichnung des nach der Haager Konvention besonders zu schützenden Kulturguts. Statt einer Forcierung dieser geforderten Aufgaben will die Landesregierung nun insgesamt den bisherigen Schutz für Kulturdenkmale zusammenstreichen. So sollen umgehend – unabhängig vom Eintreten eines Katastrophenfalles – pauschal Denkmal-„Anlagen“ den Schutz verlieren, die gegebenenfalls der Landesverteidigung oder bei sonstigen Katastrophenfällen eine Rolle spielen könnten. Dies könnte aus der Erfahrung bisheriger Katastrophen große denkmalgeschützte Bauten wie Klöster, Villen und andere historische Großbauten betreffen, die etwa als Lagezentrum, für die Beherbergung und Betreuung von Betroffenen, die Versorgung mit Lebensmitteln und Wasser, sowie die Unterbringung von evakuierten Personen herangezogen werden können. Ob auch daran gedacht ist, geeignete Denkmale oder Teile von ihnen als Schutzräume zu ertüchtigen, bleibt aufgrund der unkonkreten Formulierungen offen.
Durch eine ergänzend und völlig ohne Bezug zur RRGV gleich mit auf den Weg gebrachte Möglichkeit, künftig ohne Begründung jedes Verfahren zum Schutz von Denkmalen an sich ziehen zu können, entscheidet über Schutz oder Abriss dann allein – die Ministerin. Offensichtlich soll eine Grundlage dafür geschaffen werden, auf dem Verfahrensweg Entscheidungen und Projekte ohne Widerspruchsmöglichkeit Dritter durchzusetzen. Wurden bei der letzten, kurz vor der Landtagswahl 2022 eingebrachten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW die Bedeutung der Denkmalfachbehörden bereits marginalisiert, werden sie nun insbesondere für Landesliegenschaften völlig ausgeschaltet.
„Heimlich, still und leise wird dieser Angriff auf das bedeutende und identitätsstiftende Kulturerbe in NRW nicht durchgehen“, so Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD). Die seit nunmehr 40 Jahren erfolgreich tätige private und bürgerschaftlich getragene DSD fördert die Bewahrung von Denkmalen in ganz Deutschland. In ihrer bundesweiten Tätigkeit ist der Stiftung ein solch massiver Angriff auf den Schutz der Denkmalsubstanz noch nicht begegnet:. „Durch derartige Verfahren unterminiert die Landesregierung die Denkmalpflege und den Kulturerbeschutz als gesamtgesellschaftliche Themen nicht nur in NRW. Der Erhalt und die Pflege ihrer Denkmale steht bei vielen Menschen für den wichtigen wertschätzenden Umgang mit unserer Geschichte und unseren demokratischen Werten.“ Die Wirkung dieser Aushebelung des Denkmalschutzes insbesondere für Bauten des Landes und des Bundes auf die privaten Denkmaleigentümer und die traditionsreichen zivilgesellschaftlichen Initiativen in NRW ist kaum absehbar, so Skudelny: „Wenn der Staat seine Verfassung und die Gesetze nicht mehr vorbildlich vorlebt, werden auch die Bürger an ihnen zweifeln.“
Zum gleichen Ergebnis kommt das Denkmalschutz-Bündnis NRW – bestehend aus einer Vielzahl zivilgesellschaftlicher und von bürgerschaftlichem Engagement getragener Initiativen sowie zahlreicher fachlicher Einrichtungen (www.denkmalschutz-erhalten.nrw). Das Bündnis will mit einer breiten und transparenten Diskussion in der Öffentlichkeit sowie im Parlament den Schutz der Denkmale sichern.
Das Denkmalschutzbündnis fordert, die aus seiner Sicht sachfremde Gesetzesinitiative zurückzuziehen.
Weitere Infos unter www.denkmalschutz-erhalten.nrw