24.06.2025

Deutsche Stiftung Denkmalschutz fordert Neuanfang beim Saarbrücker Finanzamt

Aktionen & Stellungnahmen Saarland

Stiftung schreibt Offenen Brief an die Landesregierung

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), Dr. Steffen Skudelny, fordert in einem Offenen Brief die Landesregierung dazu auf, als politisch Verantwortliche im Umgang mit dem denkmalgeschützten Finanzamt in Saarbrücken einen Neuanfang zu wagen. Eine neue Ausschreibung unter Einbindung der Kompetenz von Denkmalfachbehörde und Landesdenkmalrat müsse als erklärtes Ziel den Denkmalerhalt haben. Die im vergangenen Jahr in einem intransparenten Verfahren erteilte Abrissgenehmigung müsse zurückgezogen werden. Skudelny appellierte dringend an Ministerpräsidentin Anke Rehlinger, Finanzminister Jakob von Weizsäcker und Kultusministerin Christine Streichert-Clivot „die erneut anstehende Diskussion …. transparent und öffentlich zu führen, um verlorenes Vertrauen wiederzugewinnen.“ Nach dem fulminanten Scheitern der Erstausschreibung müsse es nun einen Neuanfang für das Finanzamt und das gesamte Areal direkt an der Saar geben. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz fordert, bei der neuen Ausschreibung den Erhalt des Denkmals zur Voraussetzung zu machen, die rechtzeitige Einbeziehung der Denkmalfachleute und der Öffentlichkeit in den Entscheidungsprozess sowie die Rücknahme der bestehenden Abrissgenehmigung.

„Aus vergangenen Fehlern lernen“

In einem aus Sicht der bundesweit tätigen privaten DSD beispiellosen Vorgang hatte die saarländische Landesregierung im vergangenen Jahr den Abriss des denkmalgeschützten ehemaligen Finanzamts genehmigt. Dem Landesdenkmalamt, das solche Anträge fachlich prüfen muss, wurde die Zuständigkeit entzogen. Auf Wunsch des Finanzministeriums zog die Ministerin für Bildung und Kultur das Verfahren an sich und genehmigte den umstrittenen Abriss. Der damalige Vorstand des Landesdenkmalrates trat aus Protest gegen dieses Vorgehen geschlossen zurück. Aus Sicht von Skudelny bietet sich durch eine neue Ausschreibung die Chance für einen zukunftsfähigen und nachhaltigen Umgang mit der Ressource Bau. „Nunmehr eröffnet sich für alle Beteiligten die Chance für eine bessere und zukunftsweisende Lösung“, so Skudelny.

Schutz und Erhalt des Denkmals als zentrale Anforderung der Neuausschreibung

Die DSD hat bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass Gutachten zum baulichen Zustand des Finanzamts unter Verschluss gehalten wurden und sich die Behauptung der Unwirtschaftlichkeit aufgrund des schlechten Gebäudezustandes durch diese Intransparenz nicht überprüfen und erhärten ließ. Entgegen dem immer wieder zitierten „augenscheinlich schlechten baulichen Zustand“ ist der Gebäudezustand eher als gut zu bewerten.

Abrissgenehmigung zurücknehmen

Für eine neue Ausschreibung müsse die Abrissgenehmigung zurückgenommen werden und der Denkmalerhalt Grundlage sein. Nur so kann aus Sicht der Deutschen Stiftung Denkmalschutz ein zukunftsweisender und nachhaltiger Neubeginn in den Planungen gelingen.

Neustart als Chance

Ein grundsätzlicher Neustart bei der Weiterentwicklung des Finanzamt-Areals bietet nun die Gelegenheit für die Verantwortlichen, Vertrauen zurückzugewinnen. Eine Ausschreibung auf der Grundlage des Denkmalerhalts und unter frühzeitiger Einbindung der Expertise des Fachamtes muss die Ablesbarkeit der Stadtgeschichte mitberücksichtigen. Das Finanzamt als bedeutendes Denkmal aus der Zeit vom Saarstaat zum Saarland wäre aus Sicht der DSD einen solchen Neustart wert. Sowohl für die Stadt Saarbrücken, aber auch für das ganze Saarland könnte – vor dem Hintergrund von Ressourcenknappheit und Klimawandel – eine neue Umbaukultur beginnen. „Denkmale sind nicht nur identitätsstiftend und schön, sie sind auch wichtige Wissensspeicher und Dokumente erprobten Bauwissens. Mit dem nachhaltigen Umgang mit bestehender Bausubstanz können Sie Saarbrücken zum innovativen und zukunftsorientierten Vorbild machen, anstatt sich rückwärtsgewandt an überholten Konzepten einer Wegwerfgesellschaft zu orientieren,“ so der DSD-Vorstand in seinem Offenen Brief. Diese Chance gilt es nun zu nutzen.

Zum Objekt:

Das Finanzamt Saarbrücken entstand zwischen 1949 und 1952 nach Plänen von Karl Wundrack und gilt als wichtiges und qualitätvolles Zeugnis der französisch geprägten Wiederaufbaujahre an der Saar. Der fünfstöckige Bau mit zwei symmetrischen Flügeln und Mittelrisalit prägt durch seine prominente Lage am Ufer der Saar das Stadtbild der Landeshauptstadt. Die gruppierten Fensterbänder verleihen seiner horizontalen Ausrichtung eine rhythmische Gliederung. Die hohe Funktionalität und Sparsamkeit im Umgang mit Bauschmuck zeugen von den architektonischen Idealen der frühen Nachkriegsjahre. 

Downloads

Pressemeldung herunterladen (PDF)

Offener Brief an die saarländische Regierung

250613_Offener_Brief_an_Minister_Thema_Finanzamt_Saarbrücken.pdf herunterladen (PDF, 223 KB)

Pressemeldung und Bilder zur freien Verwendung bei Namensnennung: Alle Medien herunterladen (ZIP)

Ansprechpartner

Dr. Ursula Schirmer

Leitung Stabsstelle Presse

Pressesprecherin

Tel. 0228 9091-402

ursula.schirmer@denkmalschutz.de

Thomas Mertz

Leitung

Pressestelle

Tel. 0228 9091-404

thomas.mertz@denkmalschutz.de

Freianzeigen

WERT-voll: was uns ohne Denkmale fehlen würde

WAHR-Zeichen: Denkmale sind authentische Geschichts-Zeugnisse

Kultur-Spur: Ein Fall für den Denkmalschutz

Trendsetter Denkmal: moderner als gedacht!

Denkmalschutz ist gelebter Klimaschutz!

Weitere Pressemitteilungen