14.07.2025

DSD zutiefst irritiert über Ratsbeschluss zur Scarabaeus-Pyramide Monheim

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Rat beschließt den umstrittenen Bebauungsplan – der nach Auffassung der Stiftung auf denkmalrechtlich nicht haltbaren Grundlagen basiert

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) hat den Beschluss des Monheimer Stadtrats vom 9. Juli 2025, der die höchst umstrittene geplante Überbauung der denkmalgeschützten Scarabaeus-Pyramide bestätigt, mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen. Offensichtlich ohne Diskussion ist der Bebauungsplan mehrheitlich angenommen worden, welcher eine weitreichende Umgestaltung des vorhandenen und eines vor seiner Errichtung bereits unter Schutz gestellten Neubaus ermöglichen soll. Aus Sicht der DSD ist dies aus denkmalrechtlichen Gründen nicht haltbar – die Stiftung geht davon aus, dass sich die zuständigen übergeordneten Denkmalbehörden in den Fall einschalten werden.

Aktueller Schutzstatus aus Sicht der DSD nicht haltbar

Die im Juni veröffentlichte Eintragung der Pyramide in die Monheimer Denkmalliste entspricht aus Sicht der DSD nicht einem ordnungsgemäßen Unterschutzstellungsverfahren. Denn der Denkmaleintrag stellt nicht nur die Pyramide, sondern auch den noch nicht gebauten Neubau-Entwurf (=„H Eins") bereits unter Schutz – dies ist denkmalrechtlich ein absolutes Unikum und aus Sicht der Stiftung denkmalrechtlich nicht haltbar. Kernkriterium einer denkmalrechtlichen Unterschutzstellung ist stets der historische Wert des Objektes – und dieser kann nur aus der Rückschau, und niemals in die Zukunft hinein, festgestellt und formuliert werden. Die Stiftung hat den Bürgermeister der Stadt Monheim in einem Schreiben auf diese Fakten bereits hingewiesen.

Da die DSD keinen Zweifel an der Denkmalwürdigkeit der Scarabaeus-Pyramide hat und diese folglich vor umfänglichen Veränderungen zu schützen ist, fordert sie weiterhin einen sofortigen Baustopp und ein erneutes Unterschutzstellungverfahren auf der Grundlage geltenden Denkmalrechts.

Ein Fall für die Obere und Oberste Denkmalschutzbehörde

Angesichts der Situation kann sich die DSD nicht vorstellen, dass solch ein beispielloses Vorgehen von den übergeordneten Denkmalbehörden wie der zuständigen Oberen Denkmalbehörde, die beim Kreis Mettmann angesiedelt ist, ohne Reaktion hingenommen wird. Einen solchen Umgang mit geltendem Denkmalrecht seitens der öffentlichen Hand hält die DSD für nicht tolerierbar. Die Stiftung hatte sich bezüglich der Umbaupläne an der Scarabeus-Pyramide bereits sowohl an die Presse als auch an die Stadt Monheim gewandt (vgl. Presseinformation vom 17.6.2025: Deutsche Stiftung Denkmalschutz fordert sofortigen Bau-Stopp an der Scarabaeus-Pyramide in Monheim).

Weitere Informationen unter: www.denkmalschutz.de/aktionen-stellungnahmen

Informationen zum Objekt:

Das pyramidenartige Firmengebäude des Arzneimittelherstellers Scarabaeus wurde 1988 bis 1989 in Monheim nach Plänen des Architekten Horst Schmitges unter Beteiligung des Künstlers Heinz Mack errichtet. In dem als Produktionsstätte und Verwaltungssitz vorgesehenen Bau kombinierte Schmitges auf eigenwillige Weise Architekturmotive aus Industrie und ägyptischer Sepulkralkultur zu einem Gesamtkunstwerk. Das am Rand begrünte Bauwerk öffnet sich mit Shed-Dächern zu einem Atrium, in dem ein Wasserbecken gelegen war. Die Pyramidenseiten werden von Öffnungen jeweils mittig durchstoßen, die als Zugänge beziehungsweise als ehemaliger Wasserlauf das Innere mit dem Äußeren verbinden. Dadurch erinnert die strenge und zugleich verspielte Architektur des Scarabaeus-Gebäudes auch an Palladios Entwurf der „Villa Rotonda“ von 1570, eine Ikone der europäischen Architekturgeschichte. Das zunächst nach seinem Bauherrn benannte „Beisel-Haus“ wurde mit Kunstwerken von Heinz Mack ausgestattet, unter anderem einem großen Glasobjekt im Atrium, das sein Licht- und Farbenspiel in die Innenräume reflektiert.

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