04.04.2022

„Düsseldorfer Erklärung“ veröffentlicht

Nordrhein-Westfalen
Im Dezember übergab Dr. Steffen Skudelny fast 25.000 Unterschriften von Petitionsbefürwortern gegen das Denkmal-NICHT-Schutzgesetz in Düsseldorf * Foto: Roland Rossner/Deutsche Stiftung Denkmalschutz Das Bild ist für Pressezwecke kostenfrei bei Nennung des Nachweises.

Initiative des Denkmalschutz-Bündnisses NRW

Zwei Tage vor der geplanten Landtags-Abstimmung über ein neues Denkmalschutzgesetz am 6. April 2022 veröffentlicht das Denkmalschutz-Bündnis NRW die „Düsseldorfer Erklärung“. Darin appelliert das von dreizehn Denkmalschutz-Initiativen getragene Bündnis an alle Parteien, das bestehende Gesetz nicht abzuschaffen, sondern in der nächsten Legislaturperiode in breitem Konsens für die Zukunft weiterzuentwickeln. Das Denkmalschutz-Bündnis NRW sieht sich in der Pflicht, mit diesem letzten Aufruf die Denkmäler des Landes vor Gefahren zu bewahren und Schaden von dem Ruf des Landes als Kulturland abzuwenden. „Das vorgelegte Gesetz ist weder hinreichend mit allen Fachleuten und Interessengruppen diskutiert noch als Gesetz sauber durchdacht und aufgesetzt“, so Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Der Sinn eines jeden neuen Gesetzes liegt in der Verbesserung einer bestehenden Situation, diesem Anspruch werde das vorgelegte Gesetz nicht gerecht.

Für den Tag der Abstimmung am 6. April 2022 plant die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gemeinsam mit dem Denkmalschutzbündnis um 13.00 Uhr eine Demonstration vor dem Landtag auf der Landtagswiese.  

 

Hier finden Sie die Düsseldorfer Erklärung zur Zukunft des Denkmalschutzes in NRW.

 

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