Dank Fluthilfespenden konnte restauriert werden
Für die Instandsetzung der Fachwerkkonstruktion, der Gefache, Sockel, Decken und Innenwände sowie des Scheunendachs eines Fachwerkwinkelhofs in Olef stellte die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) – dank zahlreicher Spenden anlässlich der Flutkatastrophe 2021 – 80.000 Euro bereit. Nun überbringt Dr. Roswitha Steinbrink, Ortskuratorin Euskirchen der DSD, bei einem Pressetermin vor Ort am Donnerstag, den 21. August 2025 um 11.00 Uhr an De erettete Denkmal zählt zu den über 720 Projekten, die die private DSD dank Spenden, der Erträge ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel von WestLotto aus der Lotterie GlücksSpirale allein in Nordrhein-Westfalen fördern konnte.
Zum Objekt:
Die regionaltypische Fachwerkhofanlage aus dem 18. Jahrhundert besitzt ein langgestrecktes zweigeschossiges, verputztes und unterkellertes Fachwerkwohnhaus auf hohem Sockel und eine unregelmäßige Fenstergliederung. Ein Satteldach deckt den Bau. Das einraumtiefe Einhaus zeigt im Erdgeschoss eingehälste Ankerbalken und im Obergeschoss Zapfenschlösser. Eine Erweiterung des Wohnraums stammt vermutlich aus dem 19. Jahrhundert. Das Gebäude ist wegen seiner besonderen regionaltypischen Bauweise eines Einhauses von hauskundlicher Bedeutung und ein anschauliches Beispiel für die historische Kleinbauernwirtschaft in der Eifel.
Die Flut 2021 brachte großes Leid über die betroffenen Menschen. Es wurden auch Denkmale stark in Mitleidenschaft gezogen. Diese Bauten sind vielfach als Wohn- und Arbeitsstätten unverzichtbar. Die DSD konnte dank ihrer Förderer und privaten Spender schnell und unbürokratisch Nothilfe leisten – doch der Bedarf an Unterstützung wird auch hier noch über Jahre außergewöhnlich hoch sein. Die Sorge der Betroffenen, in der Schnelllebigkeit unserer Zeit mit ihren existenziellen Nöten in Vergessenheit zu geraten, ist groß. Erst jetzt steht vielfach die umfassende Wiederherstellung der Lebensgrundlagen noch an, wofür die DSD weiterhin um Spenden bittet, damit die Flutopfer beim Wiederaufbau nicht alleingelassen sind.
FÜR PRESSEVERTRETER:
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