07.11.2025

Stalltrakt eines Hallenhauses in Groß Neuleben wird umfassend saniert

Mecklenburg-Vorpommern
Hallenhaus in Groß Neuleben
Hallenhaus in Groß Neuleben

Markantes Reetdachhaus liegt am ehemaligen Ortseingang

Bei einem Pressetermin vor Ort am Dienstag, den 11. November 2025 um 11.30 Uhr überbringt Dr. Jürgen von Both, Ortskurator Wismar der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), in Anwesenheit von Elisabeth Aßmann, Geschäftsführerin von Lotto Mecklenburg-Vorpommern, dank zahlreicher Spenden sowie der Erträge der Lotterie GlücksSpirale einen symbolischen Fördervertrag in Höhe von 25.000 Euro für umfassende Arbeiten am Stalltrakt eines denkmalgeschützten Hallenhauses in Groß Neuleben bei Lüdersdorf an den Denkmaleigentümer Manfred Oldenburg. Die Maßnahmen umfassen die Abfangung der Dielenwände, den partiellen Austausch der geschädigten Eichenschwelle inklusive der Instandsetzung des Feldsteinfundaments sowie die Wiederherstellung des Lehmstampfbodens. Das Hallenhaus gehört seit 2021 zu den über 650 Denkmalen, die die DSD, die in diesem Jahr ihr 40-jähriges Jubiläum feiert, aus privaten Spenden, ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel der Lotterie GlücksSpirale, der Soziallotterie von Lotto, allein in Mecklenburg-Vorpommern fördern konnte.

Zum Objekt:

Groß Neuleben liegt am äußersten westlichen Rand Mecklenburgs, nahe der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein. Das Fachhallenhaus Hufe VII ist ein Bauernhaus, dessen älteste Teile – durch dendrochronologische Untersuchungen nachweisbar – aus dem 15. und 16. Jahrhundert stammen. Das Haus gehört somit zu den ältesten niederdeutschen Hallenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern und ist dadurch von besonderer Bedeutung für die Erforschung der Konstruktion von Hallenhäusern in der frühen Neuzeit. Zudem wurde die Hofstelle wegen ihrer Ursprünglichkeit flächendeckend als Bodendenkmal eingestuft, einschließlich der Pflasterung und der Toreinfahrt.

Die in ihrer ursprünglichen Ausdehnung erhaltene Hofstelle befindet sich seit Beginn der schriftlichen Aufzeichnung 1525 in Familienbesitz. In den 1950er Jahren wurde das Dach und damit die Giebelseiten verändert. Im Inneren blieben jedoch die Ständerkonstruktion und die Struktur des Hallenhauses mit Diele, Bohlendecke, Abseiten und Scherwand erhalten. Unverändert ist auch der in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ausgebaute Wohnteil mit seiner Raumstruktur, den Fußböden und der bauzeitlichen Treppe.

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Hallenhause in Groß Neuleben
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