DSD begrüßt weichenstellende Perspektive für das ehemalige Finanzamt
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) begrüßt nachdrücklich die Entscheidung der Jury aus Vertretern von Stadt und Land zur Konzeptvergabe für das ehemalige Saarbrücker Finanzamt. Im zweiten Anlauf haben sich zwei Bewerber aus dem Saarland an der erneuten Ausschreibung beteiligt. Das Gewinnerkonzept des Unternehmens Peter Gross Bau setzt auf eine nun mögliche denkmalgerechte Sanierung und den weitgehenden Erhalt der äußeren Gestalt. Die Investoren zeigen damit ein deutliches Zeichen von Verantwortung für Baukultur und eine nachhaltige Stadtentwicklung. Nach einer langen und kontroversen Debatte gegen den ursprünglich geforderten Abriss wird nun der Weg frei für eine Lösung, die den Wert des Bestandsbaus anerkennt und eine qualitativ hochwertige Weiterentwicklung ermöglicht. Der Name „Le 52“ soll an das Baujahr des ehemaligen Finanzamtes erinnern. Im Inneren des Baus am Stadtgraben entstehen Flächen für hochwertige Büros, Gastronomie und Dienstleistungen.
„Diese Entscheidung ist ein Gewinn für das Saarland. Nun stehen die Qualität und das Potenzial des ehemaligen Finanzamtes im Fokus“, freut sich Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der DSD. Er betont: „Ganz entscheidend ist jetzt die konsequente Fortführung dieses Kurses. Wir erwarten, dass die nächsten Schritte den denkmalpflegerischen Wert des Gebäudes sichern. So kann in Saarbrücken ein Vorzeigeprojekt verantwortungsvoller Stadtentwicklung entstehen“.
Die DSD würdigt, dass mit der Entscheidung für das Konzept „Le 52“ offensichtlich der Mehrwert des Substanzerhalts deutlich höher gewichtet wurde als der eines ressourcenverschwendenden Abrisses und Neubaus, wie ihn die Landesregierung bei der ersten, fehlgeschlagenen Ausschreibung gefordert hatte. Damit wird sichtbar: Eine starke Innenstadt, ein attraktives Umfeld und eine zukunftsfähige Entwicklung lassen sich mit hochwertiger vorhandener Bausubstanz gut entwickeln. Die jetzige Entscheidung für den Erhalt des ehemaligen Finanzamts steht exemplarisch für einen notwendigen Wandel im Bausektor, in dem Nachhaltigkeit und Kultur eine stärkere Rolle erhalten.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat durch ihren Vorstand und ihren Ortskurator Saarbrücken, Professor Markus Otto, als private und unabhängige Stiftung seit 2024 öffentlich mehrfach gegen die Abrisspläne der Landesregierung Stellung bezogen. Den Versuch der Aufhebung des Denkmalschutzes für den qualitätvollen Bau der Nachkriegsmoderne hat sie vehement kritisiert. Die geplante Streichung aus der Denkmalliste unter Umgehung von Landesamt für Denkmalpflege und Landesdenkmalrat stellte einen Höhepunkt des politischen Desinteresses am historischen Erbe des Saarlandes dar und führte zu den Rücktritten des Landeskonservators und des Vorstands des Landesdenkmalrats. Eine erste Konzeptausschreibung des Objektes, verbunden mit der Pflicht zum Abriss, scheiterte am völligen Desinteresse möglicher Investoren. Erst der zweite Versuch einer Ausschreibung, bei der explizit die intakte historische Bausubstanz erhalten und weitergenutzt werden konnte, führte nun zu einer substanzerhaltenden und nachhaltigen Lösung.
Zum Objekt:
Das Finanzamt Saarbrücken entstand zwischen 1949 und 1952 nach Plänen von Karl Wundrack und gilt als wichtiges und qualitätvolles Zeugnis der französisch geprägten Wiederaufbaujahre an der Saar. Der fünfstöckige Bau mit zwei symmetrischen Flügeln und Mittelrisalit prägt durch seine prominente Lage am Ufer der Saar das Stadtbild der Landeshauptstadt. Die gruppierten Fensterbänder verleihen seiner horizontalen Ausrichtung eine rhythmische Gliederung. Die hohe Funktionalität und Sparsamkeit im Umgang mit Bauschmuck zeugen von den architektonischen Idealen der frühen Nachkriegsjahre.