02.03.2026

DSD fördert St. Laurentius in Etzleben

Thüringen
St. Laurentius in Etzleben
St. Laurentius in Etzleben

Dachdeckerarbeiten mit Schieferhaubeund -laterne

Dank ihres Stiftungsfonds Dorfkirchen unterstützt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) die Dachdeckerarbeiten an der St. Laurentiuskirche in Etzleben mit 15.000 Euro. Dazu gehören auch die Arbeiten an der Schieferhaube und der Schieferlaterne. Den dazugehörigen symbolischen Fördervertrag überbringt Lars Ludwig, Ortskurator Erfurt der DSD, bei einem Pressetermin vor Ort am Mittwoch, den 4. März 2026 um 11.00 Uhr an Kirchmeisterin Anne-Kathrin Bach. Das Gotteshaus gehört nunmehr zu den über 590 Denkmalen, die die private DSD dank Spenden und Mittel der GlücksSpirale, der Soziallotterie von Lotto, allein in Thüringen gefördert hat.

Zum Objekt:

Bei der Kirche St. Laurentius handelt es sich um eine in Thüringen typische Chorturmkirche mit vieleckigem Chorschluss. Reste eines Vorgängerbaus aus dem 12. Jahrhundert finden sich noch im unteren Teil des Turmes. Die Außenwände von Turmschaft, Kirchenschiff und Chor sind in Bruchsteinmauerwerk errichtet, die Eckquaderung erfolgt sorgfältig mittels Werksteinquadern. Ein umlaufender Sockel ist teilweise im Osten und im Norden vorhanden. Die Bruchsteinwände waren ursprünglich verputzt – Reste des historischen Putzes mit Ziegelsplittanteil und Kalkspatzen haben sich am Chor bewahrt. Ansonsten ist die Kirche unverputzt. Oberhalb der Traufen von Kirchenschiff und Chor wird der Turm auf der Nord- und Südseite in Bruchsteinmauerwerk weitergeführt, auf der Ost- und Westseite als Fachwerkkonstruktion mit Verschieferung. Das Satteldach von Schiff und Chor mit schlichter Holztonne ist ebenfalls mit einer altdeutschen Schieferdeckung versehen. Kurz oberhalb der Firstlinie von Schiff und Chor sitzt die Glockenstube in Fachwerkkonstruktion auf dem Turmschaft, alle Außenflächen sind geschiefert. Darüber erhebt sich eine welsche Haube mit Laterne. Die Spitze bekrönt eine Kugel samt Wetterfahne.

FÜR PRESSEVERTRETER: Wir bitten Sie, den Terminbeginn als Sperrfrist zu beachten. 

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