Deutsche Stiftung Denkmalschutz fordert Gedenkstätten-Konzept weiterzuverfolgen
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) kritisiert den drohenden Abriss der denkmalgeschützten Villa Buth in Kirchberg bei Jülich. Die denkmalgeschützte Fabrikantenvilla des 19. Jahrhunderts ist aufgrund ihrer Geschichte als sogenanntes „Judenhaus“ ein zentraler Ort des Erinnerns und Gedenkens an die Verbrechen des Nationalsozialismus. Aufgrund jahrzehntelang unterbliebener Bauunterhaltung ist das Denkmal dringend sanierungsbedürftig. Besonders befremdlich ist der Zeitpunkt der Abrisspläne: Zuletzt hatte sich durch bürgerschaftliches Engagement, schulische und studentische Bildungsarbeit, Vernetzung mit anderen Gedenkstätten sowie der historischen Aufarbeitung mit Überlebenden eine konkrete Perspektive für den Erhalt und die angemessene Würdigung des Ortes als Gedenk- und Begegnungsstätte abgezeichnet. Der Eigentümer soll Gesprächsbereitschaft signalisiert haben. Die von der Stadt Jülich nun auf den Weg gebrachte Abrissgenehmigung ist ein völlig falsches Signal, welches jeden Lösungsprozess unterwandert.
Der Eigentümer der Villa begründet seine Abrisspläne bereits 2022 mit der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit. Diese Argumentation wurde bereits 2023 in einer fachlichen Stellungnahme vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland zurückgewiesen. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz betont, dass der jahrzehntelange Leerstand und die mangelnde Bauunterhaltung schließlich zum schlechten Zustand des Denkmals geführt haben. Die Vernachlässigung darf nun nicht durch eine Abrissgenehmigung „belohnt“ werden. Zur Zumutbarkeit müssen nicht nur die eingesparten Mittel der vergangenen Jahrzehnte eingerechnet werden, sondern es müssen auch alle möglichen Fördermittel in Anspruch genommen werden. Zumindest bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, die Hilfe bei der Suche nach Fördermöglichkeiten angeboten hatte, ist bisher kein Antrag des Eigentümers eingegangen. Weitere Gründe für einen Abriss sind nicht bekannt.
„Es ist empörend, dass der vom Eigentümer beantragte Abriss ausgerechnet in dem Moment, in dem sich durch bürgerschaftliches Engagement und vielfältige fachliche Unterstützung eine realistische Perspektive für den Erhalt abzeichnet, von der Stadt Jülich genehmigt wurde“, erklärt DSD-Vorstand Dr. Steffen Skudelny. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hatte bereits 2024 erfolglos im Gespräch mit dem Eigentümer für konstruktive Lösungen geworben. Skudelny betont: „Die Villa Buth ist ein wertvolles Baudenkmal der Industriegeschichte und einer der wenigen originalen Erinnerungsorte an die Verbrechen des Nationalsozialismus. Ihr drohender Verlust muss gestoppt werden. Die Stadt muss hier Haltung gegen die Vernichtung eines Geschichtszeugnisses zeigen – gerade heute.“
Die Villa Buth ist ein Geschichtsort von herausragender Bedeutung. Die repräsentative Fabrikantenvilla aus dem späten 19. Jahrhundert wurde 1941/1942 als sogenanntes „Judenhaus“ genutzt, in dem jüdische Mitbürger und Mitbürgerinnen der Kreise Jülich, Düren und Erkelenz bis zu ihrer Deportation in ein Arbeits- oder Vernichtungslager interniert wurden. Sie ist damit eine wichtige originale Erinnerungs- und Gedächtnisstätte für die Verbrechen an der jüdischen Bevölkerung.
Dieses dunkle Kapitel der Geschichte der Villa war vor wenigen Jahren Gegenstand eines Schulprojekts am Heilig-Geist-Gymnasium Würselen im Rahmen des Schulprogramms „denkmal aktiv“ der DSD. Schülerinnen und Schüler setzten sich intensiv mit der Villa Buth auseinander. Aus diesem Engagement junger Menschen gingen Interviews mit Überlebenden, ein Begleitfilm, Podcasts sowie die Publikation „Villa Buth – Zwischenstation zum Holocaust“ hervor.