Das Ortskuratorium Flensburg lädt zum Vortrag über Nachkriegskirchen in der Region ein
Das Ortskuratorium Flensburg der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) lädt am Montag, den 15. Juni 2026 um 19.00 Uhr zu dem Vortrag „Erkennen – Wertschätzen – Bewahren. Nachkriegskirchen in Flensburg und Glücksburg“ in die Christuskirche Flensburg-Mürwik, Fördestraße 4 in 24944 Flensburg ein. Eine Anmeldung ist erforderlich unter www.denkmalschutz.de/anmeldung. Der Eintritt ist frei. Um Spenden für die Arbeit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz wird herzlich gebeten.
Die Vortragsveranstaltung über die Architektur, die künstlerische Ausstattung und die Umnutzung von Kirchen der Nachkriegszeit in Flensburg und Glücksstadt liegt in den Händen von Dipl.-Ing. Eiko Wenzel als Ortskurator Flensburg der DSD. Der vormalige Denkmalpfleger in Flensburg selbst stellt die nach 1945 erbauten Kirchen vor. Dipl.-Ing. Axel Böcker, Abteilungsleiter Denkmalschutz und Stadtbildpflege bei der Stadt Flensburg, widmet sich der Frage nach der Zukunft der Nachkriegsmoderne und berichtet anhand von Beispielen aus anderen Regionen über die Möglichkeiten, Kirchenbauten durch eine andere Nutzung zu bewahren.
Als Folge des Zweiten Weltkriegs kamen ab 1945 rund 40.000 Geflüchtete und Vertriebene nach Flensburg. Die gelungene Integration so vieler Menschen war eine bewundernswerte Leistung. Bedeutenden Anteil daran hatten die Kirchengemeinden, in denen sich alteingesessene und neu hinzugekommene Gläubige zusammenfanden. Der Zuwachs von Gemeindemitgliedern führte in den 1950er bis in die 1970er Jahre zum Neubau vieler Kirchen, darunter 1958 die Christuskirche als eine der ersten. Beim Bau der Kirchen wurde oft ein hoher baukünstlerischer Anspruch verfolgt. Erst im Abstand von über 50 Jahren ist ein Bewusstsein dafür erwacht, dass viele dieser Bauten von einer besonderen Qualität sind. Allein zehn Kirchen aus der Nachkriegszeit in Flensburg und Glücksburg sind als Kulturdenkmale geschützt. Dennoch sind viele Kirchen gefährdet. Die Zahl der Gemeindemitglieder nimmt ab, die Kosten, die für den Erhalt der Gebäude aufgewendet werden müssen, hingegen nicht. Wie können Kirche und Gesellschaft Verantwortung für das Erbe übernehmen? Welche Chancen eröffnen sich durch eine weitere Nutzung? Welche Nachnutzungsoptionen sind auch unter dem Aspekt der Denkmalverträglichkeit denkbar und wo sind Grenzen der Umsetzbarkeit erreicht? Fragen wie diese werden an diesem Montagabend erörtert.