06.09.2018

Erzbistum wegen Teilabriss in der St. Hedwigs-Kathedrale verklagt

Aktionen & Stellungnahmen Berlin

Deutsche Stiftung Denkmalschutz unterstützt die Künstler bei der Verteidigung ihrer Rechte

Die Auseinandersetzung um die drohende Zerstörung des denkmalgeschützten Innenraums der Berliner St. Hedwigs-Kathedrale kommt zur rechtlichen Überprüfung vor Gericht. Finanziell unterstützt von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), haben die Künstler, die von 1956 bis 1963 am Wiederaufbau der Kathedrale unter der Leitung von Hans Schwippert beteiligt waren, bzw. deren Rechtsnachfolger Ende August 2018 Klage beim Verwaltungsgericht und beim Landgericht Berlin eingereicht. Sie beantragen die Aufhebung des rechtswidrigen denkmalrechtlichen Bescheids des Bezirksamts Mitte von Berlin und den Schutz des Denkmals.

Das Bezirksamt Mitte als Untere Denkmalbehörde hatte im März 2018 dem Antrag des Erzbistums Berlin auf denkmalrechtliche Genehmigung des geplanten Um- und Neubaus der St. Hedwigs-Kathedrale stattgegeben. Vorausgegangen war der Widerspruch des Berliner Landesdenkmalamts, der durch den Berliner Kultursenator als oberstem Denkmalpfleger des Landes ausgesetzt wurde. Gegen den Bescheid des Bezirksamts wiederum hatten die Künstler bzw. ihre Rechtsnachfolger Widerspruch eingelegt. Sie bezweifeln die Rechtmäßigkeit der denkmalrechtlichen Genehmigung, unter anderem, weil verwaltungs- und verfassungsrechtliche Belange nicht berücksichtigt und denkmal- und urheberrechtliche gänzlich übergangen worden seien. Diesen Widerspruch wies das Bezirksamt als unzulässig ab.

Die St. Hedwigs-Kathedrale mit dem unter der Leitung von Hans Schwippert geschaffenen Innenraum ist ein einzigartiges Gesamtwerk, sowohl als Gemeinschaftsleistung ost- und westdeutscher Künstler in der Zeit des Wiederaufbaus in Deutschland, als auch in liturgie- und kunsthistorischer Hinsicht. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz setzt sich im Rahmen der geltenden Gesetze für den Erhalt und die Sanierung des originalen Denkmals ein. Die Absicht des Erzbistums Berlin, den denkmalgeschützten Innenraum der Berliner Kathedrale fast vollständig zu zerstören, ist unverständlich. Die Preisgabe des staatlichen Denkmalschutzes wird kaum absehbare Folgen für die Denkmalpflege in Sakralbauten in Deutschland haben. Deshalb unterstützt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz die gerichtliche Überprüfung dieses Vorhabens.

Das Innere der St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin © R. Rossner/Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Das Innere der St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin © R. Rossner/Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist die größte private Initiative für Denkmalpflege in Deutschland. Sie setzt sich seit 1985 kreativ, fachlich fundiert und unabhängig für den Erhalt bedrohter Baudenkmale ein. Ihr ganzheitlicher Ansatz ist einzigartig und reicht von der Notfall-Rettung gefährdeter Denkmale, pädagogischen Schul- und Jugendprogrammen bis hin zur bundesweiten Aktion Tag des offenen Denkmals®.

Rund 600 Projekte fördert die Stiftung jährlich, vor allem dank der aktiven Mithilfe und Spenden von über 200.000 Förderern. Insgesamt konnte die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bereits über 7.500 Denkmale mit mehr als einer drei viertel Milliarde Euro in ganz Deutschland unterstützen. Doch immer noch sind zahlreiche einzigartige Baudenkmale in Deutschland akut bedroht. mehr erfahren

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