02.04.2024

Heinz Steffens – Form in Bewegung

Sachsen-Anhalt
Plakat zur Ausstellung

Sonderausstellung im Museum Schloss Bernburg

Am Freitag, den 5. April 2024 eröffnet die Sonderausstellung „Heinz Steffens – Form in Bewegung“ um 14.30 Uhr in der Galerie des Museums Schloss Bernburg (Schlossstraße 24, 06406 Bernburg) ihre Pforten. Nach der Begrüßung durch den Geschäftsführer der BFG-Bernburger Freizeit GmbH sprechen Staats- und Kulturminister Rainer Robra und der Stiftungsratsvorsitzende der Deutschen Stiftung Denkmalschutz Professor Jörg Haspel Grußworte. Abschließend führt Museumsdirektorin Christiane Heinevetter in die Sonderausstellung ein. Für den musikalischen Rahmen sorgt der Klangkünstler Matthias Marggraf alias Ultracello. Die Ausstellung ist bis zum 15. September 2024 zu sehen.

Der Maler und Grafiker Heinz Steffens (1913-1982) gilt als bedeutender Vertreter der „bürgerlichen Moderne“ in Mitteldeutschland. Er studierte bei Erwin Hahs und Charles Crodel und war Meisterschüler bei Professor Cesar Klein an der Akademie der Künste Berlin. In der NS-Zeit wurde Steffens als „entartet“ diffamiert und konnte nur als Entwurfszeichner tätig sein. 1947 kehrte er aus der Kriegsgefangenschaft zurück in seine Heimatstadt Bernburg, wo er sowohl als freischaffender Künstler als auch am Museum Bernburg als Ausstellungsgestalter wirkte.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) erbte den Nachlass des Künstlers von seiner Witwe 2016, ein bedeutsames Konvolut mit über 2.000 Werken und Dokumenten. „Um das Gesamtwerk von Heinz Steffens dauerhaft in Bernburg zu verorten, zu erhalten und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen“, hat sie das Erbe als Dauerleihgabe dem Museum Schloss Bernburg anvertraut. Die Erstellung eines Werkverzeichnisses wurde gefördert durch die Ernst-von-Siemens-Stiftung, „Sachsen-Anhalt DIGITAL Heritage“, Berufsverband Bildender Künstler (BBK) ST und die Sparkassen Stiftung Bernburg.

2022 ergriff die DSD die Initiative, um erstmals die Unterschutzstellung eines Künstlernachlass in Sachsen-Anhalt in Angriff zu nehmen. Das Denkmalschutz-Gesetz Sachsen-Anhalt sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, „Einzelgegenstände und Sammlungen“ wie „Gegenstände der Kunst“ als bewegliche Kulturdenkmale unter Schutz zu stellen. In Anbetracht der „geschichtlich und kulturell-künstlerischen Bedeutung“ des Werks von Heinz Steffens – so ist es in der Denkmalausweisung des Landesamtes vom 1.8.2022 zu lesen – ist der Nachlass von Heinz Steffens zum Denkmal geworden. Passend ermuntert daher DSD-Stiftungsvorstand Haspel „alle Besucher, Bernburger oder Gäste“ zu einem Besuch der Ausstellung und wünscht ihnen, dass sich „hier ein Weg zum Werk von Heinz Steffens eröffnet, dass sie sich in ihm vielleicht wiederfinden.“

Weitere Informationen Sonderausstellung Heinz Steffens  

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