Neugotische Kapelle von 1869 gründet auf einem Vorgängerbau von 1493
Bei einem Pressetermin vor Ort am Mittwoch, den 8. Juli 2026 um 11.00 Uhr überbringt Sigrid Karliczek, Ortskuratorin Münster der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), einen symbolischen Fördervertrag in Höhe von 50.000 Euro für die Kapellendachinstandsetzung an Haus Hameren in Billerbeck Alstätte an den Denkmaleigentümer Degenhard Freiherr von Twickel. Die Förderung wurde möglich dank zahlreicher Spenden sowie der Mittel von WestLotto aus der Lotterie GlücksSpirale.
Südwestlich von Billerbeck, im westlichen Münsterland, liegt die Wasserburganlage Haus Hameren. Ursprünglich erstreckte sich die Anlage über zwei rechteckige Inseln, deren Ausmaß heute noch anhand der Gräftengräben abzulesen ist. Das Burgensemble besteht aus der einstigen Ostinsel mit der älteren Burg Hameren Raesfeld, von der sich ein Turmspeicher von 1593, ein barockes Wirtschaftsgebäude sowie die neugotische Kapelle von 1869, gegründet auf einem Vorgängerbau von 1493, erhalten haben.
Auf der einstigen Westinsel liegt die jüngere Burg Hameren-Schildern. Das zweiflügelige, 1549 errichtete und 1704 stark umgebaute Herrenhaus hat einen Rundturm in Specklagenmauerwerk, das heißt, dass mehrere Ziegelreihen und Werksteinbänder im Wechsel gestaltet sind, eine in den Niederlanden recht verbreitete Schmuckform. Gegenüber liegt ein zweiflügeliger Wirtschaftsbau mit quadratischem Eckturm. Im Norden und Süden schließen sich jüngere landwirtschaftliche Gebäude an.
Der Rundturm an der Ostecke des Herrenhauses wurde um 1600 in Specklagenmauerwerk erbaut. Im Kellergeschoss gab es ein Gefängnis. Schießscharten gliedern den Turm, der im 19. Jahrhundert aufgestockt wurde, hier ist es zu Setzungsrissen gekommen. Das Kegeldach des Turmes ist heute mit Betondachsteinen gedeckt.
Das denkmalgeschützte Anwesen gehört seit 2022 zu den über 890 Projekten, die die private DSD dank Spenden sowie der Mittel von WestLotto aus der Lotterie GlücksSpirale allein in Nordrhein-Westfalen fördern konnte.
FÜR PRESSEVERTRETER:
Bei Terminangaben ist die Pressemitteilung als Einladung zu verstehen.